No. 2
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Januar
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 2 Seite 1]

Vorladungen.

        In Convocationssachen aller derjenigen, welche Ansprüche und Forderungen aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde an das in vim executionis zu Kauf gestellte Wohnhaus mit Zubehör des Schneidermeisters A. F. J. Oldenburg hieselbst, so wie an dessen Vermögen überhaupt, zu haben vermeinen, Provocaten, giebt das Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das Liquidations=Protocoll vom 19ten v. M. und Jahres, reproductis ad acta proclamatibus cum documentis af- et refixionis, nec non insertionis, hiermit zu Recht den Bescheid:

daß nunmehr alle, welche ihre Eingangs gedachten Ansprüche und Forderungen so wenig im vorgewesenen Liquidations=Termine als bis jetzt angemeldet, mithin etwa noch latiriren mögen, purificato praejudicio comminato, von der gegenwärtigen Schneider Oldenburgschen Vermögens=Masse für immer hiermit ausgeschlossen und abgewiesen sein sollen.
      So wie nun überdies nach Maaßgabe der im gestrigen Termine erfolgten Insolvenz=Erklärung des Schneidermeisters Oldenburg, concursus formalis über dessen Vermögen hiermit zu eröffnen; so wird zur Erklärung über die angemeldeten Forderungen durch das Corps der Oldenburgschen Gläubiger, imgleichen wegen des vom Gemeinschuldner zu erfordernden Manifestations=Eides, und endlich zum Versuch einer gütlichen Aufgreifung dieses Schuldwesens, Termin auf

den 7ten k. M. Februar

Morgens 11 Uhr dadurch angesetzt, wozu demnach die nicht ausgeschlossenen Oldenburgschen Creditoren unter dem endlichen Nachtheil der Praeclusion respve. und der anzunehmenden Genehmigung der Beschlüsse der erscheinenden Gläubiger, hiermit vorgeladen werden.

Von Rechts Wegen.

Decretum Schönberg den 7ten Januar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Der in der Provocationssache des Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow auf die hohe Constitution de 31 Maerz 1812 auf den 18. December d. J. zur Liquidation aller Ansprüche und Forderungen an den Ackersmann Niebuhr, angesetzte Termin wird hiermit abgekündigt und auf den

11. Januar 1834

[ => Original lesen: 1834 Nr. 2 Seite 2]

angesetzt, wozu wir alle Gläubiger laden, sich gedachten Tages Morgens 10 Uhr vor uns zu sistiren, um ihre Ansprüche und Forderungen genau und ohne Vorbehalt zu Protocoll anzugeben sub praejudicio pro omni, daß die sich nicht Meldenden nicht weiter sollen gehört und präcludirt werden.
    Der auf den 15. Januar k. J. zum Versuch eines Vergleiches zwischen dem Ackersmann Niebuhr und seinen Gläubigern angesetzte Termin ist nunmehr auf

den 5. Februar 1834

Morgens 10 Uhr anberahmt worden, wozu die nicht präcludirten Gläubiger unter dem in den Edictalladungen de 8. October dieses Jahrs angedroheten Praejudiz und den dort angeführten Bestimmungen hiermit geladen werden.
      Lütgenhof den 9. December 1833.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  


Extractus proclamatis.

        Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Erklärung zur reinen Güter=Abtretung, unter Verzichtleistung auf ein Verfahren nach der hohen Constitution vom 31. März 1812, des Bäckers Andreas Kindt hieselbst, Terminus ad liquidandum auf

den 3ten Februar 1834

praefigirt.
      Signatum Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.        


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

Am 30sten December 1833

soll das zur Debitmasse des hiesigen Bäckers Andreas Kindt gehörende Wohnhaus c. p. sammt Scheure öffentlich meistbietend verkauft werden.
  Auch ist zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderweitiger Termin auf

den 20sten Januar 1834

angesetzt.
  Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

        Die hochgeehrten Bürger und Landleute, welche mich bisher mit den bei Ihnen vorgekommenen Arbeiten im Kesselflicken begünstigten, bitte ich höflichst, mir solche auch fernerhin gütigst zukommen lassen zu wollen; indem ich mich befleißigen werde, solche nicht nur zu Ihrer Zufriedenheit, sondern auch möglichst wohlfeil zu liefern. - Schönberg 1834.

C. Meyer.        


Der Erndtesegen.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1834 Nr. 2 Seite 3]

Der Erndtesegen.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 2 Seite 4]

Der Erndtesegen.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Januar 1834.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 16 -
ein Schillings=Strumpf - 24 -
ein Sechslings=Semmel - 12 -
ein Dreilings=Semmel - 6 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 6 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 7. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 46
Wicken 40
Buchweitzen 30
Winter=Rapsaat die Tonne 16 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 13
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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