No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. November
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 46 Seite 1]

Vorladungen.

        Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Erklärung zur reinen Güter=Abtretung, unter Verzichtleistung auf ein Verfahren nach der hohen Constitution vom 31. März 1812, des Bäckers Andreas Kindt hieselbst, Terminus ad liquidandum auf

den 3ten Februar 1834

praefigirt
    Signatum Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.    


Extractus proclamatis.

        In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindet sich ein vom hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte heute erlassenes Proclama in extenso inserirt, worin die sämmtlichen Gläubiger des sich auf die Constitution vom 31. März 1812 berufen habenden Bürgers und Bäckermeisters Hartwig Schneider ad liquidandum auf

Sonnabend den 2ten November d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum auf

Sonnabend den 30sten November d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii - et sub praejudicio pro omni, daß Abwesende an die Beschlüsse der Gegenwärtigen für gebunden erklärt werden sollen, vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 7ten August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


        Inhalts des heutigen, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten, proclamatis, stehet wegen nachbenannter, von dem Müller Hamann an den Müllergesellen Pohfeldt verkaufter, Grundstücke, nämlich:

1) des in der Strandstraße sub Nr. 249. erbaueten neuen Wohnhauses c. p.,
2) des im Hundehägerschlage sub Nr. 210. belegenen Ackerstückes. und
3) der auf dem letztgedachten Ackerstücke erbaueten holländischen Windmühle mit Zubehörungen,

[ => Original lesen: 1833 Nr. 46 Seite 2]

ein Liquidationstermin auf

den 12ten Decbr. d. J. Vormittags 10 Uhr

vor Gericht, bei Strafe der Ausschließung, an.
    Cröpelin, den 8. Octbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


          Zur Publication eines, von dem unlängst zu Menzendorf verstorbenen Schulzen Schröder beim Justiz=Amte deponirten Testamentes ist Termin auf

den 29sten dieses Monats November,
Morgens 10 Uhr,

angesetzt, wozu demnach alle, die dabei zu interessiren glauben, hiermit vorgeladen werden.
    Schönberg den 9ten November 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Schneidermeister Oldenburg hieselbst, hat auf Andringen eines seiner Gläubiger und bei dem Unvermögen, dessen Befriedigung anderweitig möglich zu machen, in den öffentlichen gerichtlichen Verkauf seines, vor dem hiesigen Siemßer Thore belegenen Hauses gewilliget. Hiezu sind nun folgende Termine anberahmt worden:

der  12te November
der 25ste November
der    6te December,

wozu Kaufliebhaber, jedesmal Morgens 11 Uhr, sich einzufinden haben. Die Bedingungen sollen zwar im ersten Termine bekannt gemacht und regulirt werden; indeß wird gegenwärtig schon eröffnet, daß den Oldenburgschen Gläubigern das Gleichgebotsrecht in einem besonderen Termine zu üben, vorbehalten wird und werden gesammte Gläubiger des gedachten Schneiders Oldenburg zur Angabe ihrer Forderungen, so wie demnächst, zur Ausübung ihres Gleichgebothsrechtes, auf

den 19ten December, Morgens 11 Uhr,

hiemittelst peremtorisch, bei Verlust ihrer Anrechte an das Vermögen ihres Schuldners und eventualiter an dessen dereinstige Concursmasse, so wie bei dem Nachtheile, als auf das Gleichgebothsrecht verzichtend angenommen zu werden, vorbeschieden, welche beiderlei Präjudizien durch den, in Termino zu erlassenden Bescheid sogleich purifizirt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 12. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
               Karsten.         Reinhold.


Extract.

Am 30sten December 1833

soll das zur Debitmasse des hiesigen Bäckers Andreas Kindt gehörende Wohnhaus c. p. sammt Scheure öffentlich meistbietend verkauft werden.
  Auch ist zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderweitiger Termin auf

den 20sten Januar 1834

angesetzt.
  Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Auctions=Bekanntmachung.

        Am Mittwoch, den 20sten d. M., soll in dem Hause des Bäckers Andreas Kindt hieselbst das sämmtliche in und bei demselben befindliche Mobiliare in öffentlicher Auction, gegen sofortige baare Bezahlung, verkauft werden.
    Dasselbe besteht in Brau=, Brenn=, Back= und etwas Acker=Geräth, von welchen Gegenständen eine Sichtkiste und ein vollständiger Acker=Wagen bemerklich gemacht wird; ferner in gewöhnlichen Mobilien, worunter sich eine 8 Tage gehende vorzügliche Wanduhr befindet; in etwas Silber=, Zinn= und Kupfer=Geräth, - Leinen= und Bettzeug und was sonst sich in einem solchen Hause findet. Die Auction wird Morgens 9 Uhr beginnen und, mit Unterbrechung einer Mittagsstunde, bis zum Abend fortgesetzt werden.
    Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

        Mit hoher Obrigkeitlicher Bewilligung wird Unterzeichneter die Ehre haben, am Sonntag den 17. und Dienstag den 19. Novbr. zum letztenmale, im Saale des Herrn Baumann Spehr zu Schönberg, Schauspiel zu geben. Das Nähere wird durch Zettel bekannt gemacht.

F. Schultze.        


[ => Original lesen: 1833 Nr. 46 Seite 3]

Der Bär.
(Beschluß.)

        Wenn in Nordamerika sich viele Theilnehmer zu einer großen Jagd in der Wildniß vereinen, so gehen gewöhnlich ein oder zwei beherzte Schützen voraus, um das zum Unterhalte des ganzen Zuges nöthige Wildpret zu schießen. So machte auch Hugo Glaß den Vortrab, denn seine Büchse galt für die beste unter allen, und keiner wußte richtiger zu zielen, als er. Nicht allzuweit von den Uebrigen dringt er eben durch ein dickes Gebüsch, als er, nur drei Schritte von sich entfernt, eine weiße Bärin entdeckt, die sich hier ihr Lager bereitet hat, und ehe er noch den Hahn aufziehen und losdrücken kann, hat ihn dieselbe - denn gleich wieder durchs Gebüsch zu kommen, wäre eben so unmöglich gewesen - bei der Gurgel gefaßt und zur Erde geworfen. Die grimmige Feindin reißt ihm ein Stück Fleisch aus der Brust und trollt dann zu ihren zwei Jungen, um mit ihnen den rauchenden Leckerbissen zu theilen. Hugo Glaß hat noch Kraft und Besonnenheit genug, auf Flucht zu denken; doch kaum sieht die wachsame Bärin, daß er aufstehen will, als sie mit den Jungen sogleich zurückkehrt und ihre Liebkosungen auf's Neue beginnt. Diesmal reißt sie ihm ein Stück aus der Schulther, schlitzt ihm den Arm auf, und verwundet ihn furchtbar mit der Tatze am Kopfe. Ihre Jungen konnten bei dem tapfern Angriffe nicht Theil nehmen, denn schon sind die Jagdgefährten von Hugo nachgekommen, und der mutigste von ihnen giebt Feuer auf eines, daß es stürzt. Das andere eilte allerdings gegen ihn los, so, daß er sich in ein nahes Wasser flüchten mußte, hier aber doch noch Zeit gewann, ihm ebenfalls eine tödtliche Kugel in den Leib zu jagen. Die übrigen Jäger hatten indessen Alles gethan, den armen Hugo Glaß zu befreien. Sieben oder acht Schüsse tödteten die über ihrem blutenden Opfer stehende grimmige Bärin. Ihren Klauen war nun Hugo entronnen. Aber was half es ihm? Er lag in seinem Blute da. Sein ganzer Körper war eine Wunde. Wundärztliche Hülfe konnte man ihm nicht schaffen, ihn fort zu transportiren, blieb eben so unmöglich, besonders da man auch im Lande feindlicher Indianer war, worin mit Sicherheit Niemand lange bleiben durfte. Unter diesen Umständen zog die Jagdparthie weiter und ließ zwei aus ihrer Mitte bei dem Unglücklichen. Sie sollen bleiben, bis er verschieden oder im Stande sey, den Weg nach dem nächsten Handelsposten anzutreten. Indessen, als etwa fünf Tage um waren, und der arme Hugo immer noch nicht Genesung hoffen ließ, verloren die zwei Zurückgelassenen die Geduld. Hartherzig nahmen sie seine schöne Büchse und das Pulverhorn, und was er sonst hatte. Wehr= und nahrungslos liegen sie ihn liegen und zogen, auf der Spur den Uebrigen nach, bis sie wieder zu ihnen stießen. "Er ist todt!" versicherten sie und zeigten zum Beweise den genommenen Raub vor. Kein Mensch zweifelte an ihrem Worte.
        Der arme Glaß lebte aber noch und hatte bei aller Schwäche nicht Lust zu sterben. Er kroch im Gegentheile zu einer nahen Quelle, und zehn Tage lang labte er sich hier mit wilden Beeren und klarem Wasser. Seine Wunden heilten mehr und mehr, so daß er nun schon daran denken konnte, nach dem Kiawafort aufzubrechen, einem Handelsposten, am Missouri gelegen, aber freilich wohl siebzig deutsche Meilen fern! und diese siebzig Meilen mußte er durch dicke Waldungen, ohne allen Schutz, ohne gebahnten Weg, ohne bestimmte Nahrung zu machen suchen! Dennoch, Gott, seinem Muthe, seiner Ausdauer vertrauend, wagte er es. Und es gelang. Nur eine gute Mahlzeit erquickte ihn. Ein paar Wölfe erwürgten ein Büffelkalb. Er wohnte im Dickicht ihrer Mordthat bei. Als sie sich entfernt hatten, erquickte er sich an den Ueberresten ihres Raubes. Einem Gerippe ähnlicher, als einem Menschen; mehr kriechend als gehend, langte er in Kiawa endlich an, und seine Abentheuer pflanzten sich von Mund zu Munde bis auf den heutigen Tag fort!
        Die größte Stärke hat der Bär, wie gesagt, in seinen. Tatzen; mit ihnen bricht er Bäume entzwei, schlägt seinen Feind nieder, und wenn es ein Ochse wäre, so schleppt er mit ihnen seine Beute fort. Ueberall ist aus diesem Grunde die Bärenjagd, weniger das Wagstück eines Einzelnen, als das Unternehmen Vieler. In Schweden wird es von der Kanzel verkündet, sobald das Kirchspiel sich dazu versammeln soll. Nachgestellt wird dem Bären aber überall. Sein Fett ist sehr brauchbar; Viele glauben, es besitze eine stärkende Kraft. In Paris nimmt man es daher gern zu Pommaden. Das Fell ist ein treffliches Pelzwerk für Schlittendecken, zu Müffen und dergleichen. Die Tatzen sind ein

[ => Original lesen: 1833 Nr. 46 Seite 4]

Leckerbissen in Rußland, Polen und dem ganzen Norden, und auch das übrige Fleisch ist dort den Aermern willkommen. Ein Bärenschinken gilt auf einer Bauernhochzeit so viel wie ein Schweineschinken bei uns. In Kamtschatka wird auch sonst noch Gebrauch vom Fette und von der innern Haut der Gedärme gemacht. Der Handel mit Bärenfellen ist nichts weniger als unansehnlich, und das Stück kostet immer 5 bis 10 Thaler. Am Schmackhaftesten sind die Bärentatzen zur Zeit des Herbstes, denn da geht der Bär in seine Höhle, um den Winter zu verschlafen, zu verträumen und von seinem Fette zu zehren, namentlich aber an diesen Tatzen zu saugen, die dann zum Frühjahre, wenn er herauskommt, ganz blutig und äußerst empfindlich sind. Junge Bären lassen sich in hohem Grade zähmen und abrichten. Man fand sie daher sonst auch häufig an Höfen in dazu eingerichteten Gruben und Gräben, und zum Theil liefen sie halb frei herum. Daß man solche zahme Bären oft im Lande herumführt, ist bekannt; es geschah sonst noch viel häufiger als jetzt. Sie waren zum Tanze abgerichtet und benahmen sich freilich plump genug dabei. Fast alle kommen aus Litauen, besonders aus Smorgonie daselbst, wo gleichsam ihre hohe Schule war. Indessen ist es nicht leicht, der Jungen habhaft zu werden, denn die Bärin schützt sie muthig und bewacht sie gar klüglich. Welche List aber wäre groß genug, der menschlichen die Spitze zu bieten? Man setzt Honig mit Branntwein hin und berauscht so die Jungen und ihre Mutter. Schlafen sie, was in Nordamerika der Fall ist, in hohlen Bäumen während des Winters, so zündet man diese an, und wenn sie nun heruntersteigen, um der Hitze zu entgehen, werden die Alten getödtet, die Jungen gebunden. Eben so fängt man sie in großen Gruben, die mit Pfosten und Pfählen ausgesetzt sind und oben mit Erde, Reisig und Laub bedeckt werden. Ein dorthin geführter Pfad, und eine daselbst angebrachte Lockspeise verleitet sie hin zu gehen, wo sie dann hinein stürzen. An die Grube stößt ein Kasten, durch eine Fallthüre und einen engen Gang, der zu ihm führt, von der erstern getrennt. 'Will man den Bären lebendig haben, so neckt man ihn, bis er in den Gang geht, und dann bleibt ihm nur der Kasten offen. Wie ein solcher Bärenkasten aussieht, zeigt jede Menagerie. So giebt es noch hundert andere Arten, wodurch man dem armen Petz das Leben, oder die Freiheit raubt, da er einerseits als Raubthier gefürchtet wird und andererseits dem, der ihn erlegt, ein schönes Stück Geld, so wie, wenn er ihn mit freier Faust tödtet, gar große Ehre verschafft, denn vor einem Manne, der es mit einem Bären aufnimmt, hat doch Jeder eine Art von Respekt. Am Meisten zeichnen sich die Kamtschadalen im Bärenkampfe aus. Sie gehen dem Ungeheuer mit einem Messer in der linken Hand und einem Dolche in der rechten entgegen; den letzten stoßen sie ihm in den Rachen. Am Empfindlichsten ist die Nase des Bären. Ein Schlag auf diese kann ihm das Leben rauben. In ältern Zeiten war es ein grausames Volksvergnügen, den Bären mit Hunden zu hetzen. Es fand dergleichen fast an allen Höfen Statt. Jakob der Erste von England kannte keine größere Freude. In Wien hat die Bärenhetze noch bis zu Joseph's II. Zeit Statt gefunden. Es gab fast alle Sonntage dergleichen im Prater. In Leipzig belustigte man sich während der Anwesenheit des Hofes zu Anfange des 18. Jahrh. daran. Gottlob, daß solche Dinge ein Ende haben.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 12. November.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56-60
              Petersburger 74
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34-35
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 44
Wicken 44
Buchweitzen 30
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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