No. 45
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. November
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 45 Seite 1]

Da die Cholera=Krankheit in Mölln seit dem 23sten v. M. aufgehört hat, so wird die unterm 10ten v. M. deshalb erlassene Verfügung hiedurch aufgehoben, und der Verkehr mit gedachter Stadt wieder frei gegeben.
             Schönberg den 7ten November 1833.

In Allerhöchstem, besondern Auftrage

A. v. Drenkhahn.        


Vorladungen.

        Auf Antrag des Rathmanns Spehr und der Curatel der Tochter des wailand Schlächtermeisters Herrmann Hahn hieselbst, werden hiermit alle diejenigen, welche an nachstehende, von dem Ersten an den nunmehr verstorbenen Schlächter Hahn vertauschte respve. und von diesem dagegen eingetauschte Grundstücke, als:

1) das bisher dem Rathmann Spehr zuständig gewesene, neben der ersten Pfarre hieselbst belegene Wohnhaus nebst zubehörigem Stallgebäude und Garten; desgleichen
2) das am Markte belegene Hahnsche Wohnhaus mit Zubehör, insonderheit der Berechtigung der herkömmlichen Mitbenutzung der Gemein=Wiesen; des Bohnrades und der Mäue, ingleichen zweier Wiesen=Koppeln, bei der Wallkoppel belegen, auch der gewöhnlichen Weidegerechtigkeit; weniger nicht die, welche an das, dem Krämer Spehr mit überlassene, zum Neubau des Hahnschen Hauses bestimmte vorhandene Material, ohne Ausnahme,
dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, zur Sicherstellung der respven. Acquirenten wegen etwaniger auf den Grundstücken haftender unbekannter Rechte und Lasten, peremtorisch aufgefordert, solche in dem auf

den 25sten November d. J.

Vormittags 11 Uhr vor hiesigem Justiz=Amte anstehenden Termine so gewiß anzumelden, als sie sonst durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 45 Seite 2]

Bescheid damit für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Decretum Schönberg den 7. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem im gestrigen Subhastations=Termine für das dem Tischlermeister Peters gehörige, demselben in vim executionis abgepfändete Wohnhaus mit dem dazu gehörigen Peescher=Morgen von dem Webermeister Deutschmann 650 Rthlr. geboten, und ihm dasselbe dafür zugeschlagen worden: so sind nunmehro zur Sicherheit des Käufers diese Proclamata erkannt und werden hiedurch alle diejenigen, welche aus einem rechtlichen Grunde Ansprüche an das verkaufte Haus und den Tischler Peters zu haben glauben, aufgefordert und geladen, diese in dem zu diesem Zweck auf

den 10. December d. J.

berahmten Liquidations=Termine anzumelden, und zwar genau und specifice, auch mit den darüber lautenden Documenten sofort zu belegen, sub praejudicio pro omni praeclusionis et perpetui silentii.
      Sternberg, den 25. Septbr. 1833.

Großherzoglich Stadt=Gericht hieselbst.      


        Auf geziemenden Antrag des Maurergesellen Scheel zu Dassow, als Vormund der minorennen Kinder des verstorbenen Maurermeister Höfer, werden alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde Ansprüche an dem Nachlasse des verstorbenen Maurermeister Höfer zu Dassow haben oder zu haben vermeinen, hiermit geladen, in dem auf den

4ten December d. J.

Morgens 10 Uhr anberahmten Termine im hiesigen Patrimonial=Gerichte in Person oder durch sattsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bestimmt und ohne allen Vorbehalt zu Protocoll anzugeben und zwar sub praejudicio pro omni comminato, daß die sich nicht Meldenden nicht weiter sollen gehört werden.
    Lütgenhof den 2. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.


        Da der am 12. Juni 1763 im hiesigen Kirchspiele getaufte Müllergeselle Barthold Friederich Luckmann aus Dassow, seit dem Jahr 1795 abwesend ist und auch nie etwas von seinem Leben oder Aufenthalte hat hören lassen, so ist der im Jahr 1820 aus der Verlassenschaft der verstorbenen Inspectorin Meyer zu Dassow ihm zugefallene Erbtheil unter Curatel gestellt und gesetzlich behandelt.
    Wenn nunmehr der gerichtlich Bestellte Curator absentis auf Erlassung von Proclamata angetragen hat, so laden wir hiermit den Müllergesellen Barthold Friederich Luckmann sich binnen 2 Jahren a dato dieser Edictalladung bei uns zu melden oder den Ort seines Aufenthalts uns bekannt zu machen, sub praejudicio pro omni comminato, daß er pro mortuo angenommen und das ihm aus dem Nachlasse der Inspectorin Meyer angefallene bisher verwaltete Vermögen seinen nächsten sich legitimirenden Verwandten überwiesen werden solle.
  Lütgenhof den 14. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.    


        Inhalts des heutigen, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten, proclamatis, stehet wegen nachbenannter, von dem Müller Hamann an den Müllergesellen Pohfeldt verkaufter, Grundstücke, nämlich:

1) des in der Strandstraße sub Nr. 249. erbaueten neuen Wohnhauses c. p.,
2) des im Hundehägerschlage sub Nr. 210. belegenen Ackerstückes. und
3) der auf dem letztgedachten Ackerstücke erbaueten holländischen Windmühle mit Zubehörungen,
ein Liquidationstermin auf

den 12ten Decbr. d. J. Vormittags 10 Uhr

vor Gericht, bei Strafe der Ausschließung, an.
    Cröpelin, den 8. Octbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

        Zur öffentlichen Versteigerung des von dem Schustermeister Friederich Runge hieselbst seinen Gläubigern abgetretenen Hauses c. p. ist ein Termin auf

den 28sten December h. a.,

und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechtes ein anderer Termin auf

den 13ten Januar 1834

angesetzt.
    Rehna den 4. Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


[ => Original lesen: 1833 Nr. 45 Seite 3]

        Es ist ausgeklagter Schulden halber zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des sub No. 155. hieselbst belegenen, der wailand Wittwe Gusfeldt zuständig gewesenen, von dem hiesigen Sattlermeister Franck gegenwärtig bewohnten Wohnhauses, erster Termin auf den

26sten k. M.

zweiter Termin auf den

24sten October

und dritter und letzter Termin auf den

21sten November d. J.

auf hiesiger Rathsstube angesetzt; und sind zugleich alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an das zu verkaufende Haus zu machen haben, verabladet, solche bei Strafe des Ausschlusses im ersten Verkaufs=Termine am 26sten k. M. anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen.
    Ratzeburg den 15. August 1833.

          Königlicher Stadt=Commissarius,
          Bürgermeister und Rath.
in fidem          
          (L. S.) J. Richter,        
Stadtsecretair.    


Vermischte Anzeigen.

        Mit hoher Obrigkeitlicher Bewilligung wird Unterzeichneter die Ehre haben, am Sonntag den 10. und Dienstag den 12. Novbr. im Saale des Herrn Baumann Spehr zu Schönberg, Schauspiel zu geben. Das Nähere wird durch Zettel bekannt gemacht.

F. Schultze.        


Der Bär.

        Zu den bekanntesten reißenden Thieren gehört der Bär, deshalb, weil er in der ganzen Welt gefunden wird, wo es nur Wälder und Höhlen giebt, in denen er sich verbergen kann, ohne von der Bevölkerung ausgerottet zu werden. Vor hundert Jahren fand man ihn selbst noch in Deutschland häufig. Sachsens Erzgebirge sah zu jener Zeit noch manchen fangen, und der einsame Wanderer konnte nicht immer ohne Gefahr die Waldpfade verfolgen. In den Schweizergebirgen sind sie auch jetzt noch nicht ganz ausgerottet, und Rußland, Polen, Ostpreußen, so wie Schweden, Norwegen, Lappland, Finnland, sehen diese Raubtiere sehr häufig. Man hat verschiedene Arten von Bären, die durch Größe, Farbe und Nahrungsweise von einander abweichen. In Europa ist der braune, in Amerika der schwarze, am Nordpole der weiße Bär zu Hause. In der Hauptsache gleichen sie sich aber alle, doch sind der weiße und der amerikanische schwarze als die größten anzunehmen. Der weiße ist zunächst bloß auf Fleischnahrung angewiesen, da der Norden am Pole keine Pflanzen erzeugt, die andern Arten nehmen auch letztere zu sich, und manche Gattungen sind bekannt genug deshalb. Sie zeichnen sich selbst durch ihren Geschmack an Honig und andern Süßigkeiten aus. Von der Größe des Eis= oder weißen Bären kann man sich einen Begriff machen, wenn man sich erinnert, daß die Mannschaft des vom Kapitain Roß kommandirten Schiffes Alexander einen tödtete, der 1131 Pfund wog. Er schwimmt vortrefflich, und sich darauf verlassend, geht er oft viele Meilen weit auf einem Eisfelde in die See hinaus, was ihm aber doch auch oft das Leben kosten mag. Oft gelangt er aber auch so von Amerika nach Norwegen. Für die Wallfischfahrer ist er ein böser Gast, besonders da er auch gut untertaucht und also den Kugeln im ersten Augenblicke ausweicht, um dann desto muthiger ein Boot anzugreifen. Man sah selbst einen, dem beim Hinaufklettern an Bord die Tatze abgehauen war, die Verfolgung nicht eher aufgeben, bis er auf dem Verdecke getödtet wurde. Zugleich finden sich diese Thiere oft in ganzen Heerden vor, und von ihrer Stärke erzählt Scoresby ein Beispiel. Ein Matrose wurde von einem solchen Bären in den Rachen genommen und so schnell davon getragen, daß ihn, trotz seines Schreiens, die Kameraden nicht zu retten vermochten. In der Regel greift er aber, ungereizt, nicht leicht Menschen an, sondern begnügt sich mit Fischen, Seehunden, Rennthieren, todten Wallfischen, menschlichen Leichnamen. Sein Geruch ist, wie der aller Bären, außerordentlich gut; meilenweit riecht er, wenn die Schiffer den Tran sieden, und findet sich ein, die weggeworfenen Reste des Wallfisches zu verzehren. Der Bär hält eine Art Winterschlaf; auch der Eisbär ist demselben unterworfen, doch in minder hohem Grade, denn man bemerkte ihn auch bei der strengsten Kälte, gegen welche er von der Natur durch eine außerordentliche Fettmasse geschützt wird. Man fand schon öfters im Herbste gegen hundert Pfund Fett bei einem Eisbären. Gegen den Sommer nimmt dieser Vorrath ab; da ist das Thier mager und um desto hungriger. Wie dem Wallfischfahrer Scoresby ein Matrose geraubt wurde, bemerkten wir oben. Ein ähnliches Beispiel sah der Holländer Wilhelm Barens zu Ende des sechszehnten Jahrhunderts, als er bei Staateneiland vor Anker lag. Zwei Matrosen hatten sich da zum Schlafen an's

[ => Original lesen: 1833 Nr. 45 Seite 4]

Ufer begeben und den einen nahm ein Eisbär beim Genicke. "Wer packt mich denn von hinten?" rief der Schlaftrunkene, in der Meinung, daß man ihn necke. Allein der Bär zerbiß ihm schnell den Kopf, und der andere Matrose eilte so rasch davon, als der Schreck und die Angst es gestatteten. Alle seine Kammeraden kamen mit Flinten und Piken dem Feinde entgegen, der sich sein Opfer gut schmecken ließ. Ohne Furcht stürzte er sich auf die Matrosen, packte einen derselben, lief mit ihm davon und zerriß ihn in Stücke. Durch mehrere Kugeln, die ihn in die Stirn trafen, wurde er endlich erlegt und von den zwei Matrosen noch ein kleiner Rest gefunden. Und doch ist dies wilde Thier zu zähmen und legt in der Gefangenschaft seine Gewohnten zum großen Theile ab. In der Van Akenschen Menagerie sahen wir 1832 einen, der nichts lieber genoß, als Milch und Brod und übrigens mit seinem Besitzer aufs Freundlichste koste. Von einem falschen, tückischen Blicke im Auge war keine Spur. Er ließ auf sich reiten; er setzte sich auf die Hinterpfoten und schien keine größere Wonne zu fühlen, als wenn ihm einige Eimer kaltes Wasser über den Leib gegossen wurden. Auch die Liebe dieses Thieres zu seinen Jungen ist rührend. 1775 kam eine Bärin mit ihren zwei Jungen zu der im Eismeere überwinternden Fregatte, das Todtengerippe. Die Mannschaft erlegte erst die Jungen, und verwundete dann die Mutter, welche mit ihnen durch den Geruch eines Seepferdes angelockt worden war, dessen Thran ausgesotten wurde. Unter den heftigsten Schmerzen kroch die Bärin zu den todten Körpern und versuchte, sie mit den Tatzen in die Höhe zu bringen, und ächzte und kroch fort, um sie zum Aufstehen zu reizen. Endlich brüllte sie fürchterlich gegen das Schiff an, bis mehrere Kugeln ihrem Schmerze mit dem Leben zugleich ein Ende machten. Der Eisbär ist eine willkommene Beute. Er gewährt viel Fett; einen trefflichen Pelz für Schlitten, ein recht schmackhaftes Fleisch. Nur die Leber soll nachtheilge Folgen haben. Sein Haar gleicht der Wolle eines Schaafs, ist lang, fein, weich, milchweiß und hin und wieder mit Gelb überlaufen. Dies Thier, das sehr lange lebt, ist 6 bis 8 Fuß groß.
        Der Landbär, sein in der ganzen Welt verbreiteter Bruder, ist dem Scheine nach sehr plump und minder groß, als jener, aber doch immer Eines der gewaltigsten Raubthiere, das durch Kraft und Beweglichkeit um so mehr auffällt, je weniger sein Aeußeres die letzte vermuthen läßt. Besonders in den Tatzen, und vorzüglich in den Vordertatzen, hat er eine entsetzliche Stärke. Er klettert die Bäume hinan, geht auf den Hinterfüßen, und läuft recht schnell. Sonst war er auch in Deutschland überall zu Hause. Das Sprichwort vom faulen Bärenhäuter ist uralt und stammt aus der Zeit, wo es weder Betten noch Sopha's gab, sondern der Faullenzer sich auf die Haut eines solchen Thieres lagerte, um warm und weich zu liegen. Im Gothaischen wurde der letzte Bär 1686 bei Ruhla erschossen. Tyrol, Steiermark, Krain etc. bzw. usw.. nährt sie noch in den finstern Alpenschluchten. Bern in der Schweiz hat seinen Namen, sein Wappen von ihnen und die Bauernhöfe daselbst haben im Winter manchmal große Noth mit denselben, doch ist die dortige Art nicht so groß und wild um Menschen anzugreifen; sie nährt sich mehr von Kastanien und andern Früchten. Fleisch ist ihre letzte Nahrung. Auch Fische sind dem Bären nicht unwillkommen. Man sieht, er ist kein Kostverächter und eben dadurch geeignet, in der ganzen Welt zu leben. Die gefürchtetste Art der Landbären ist der schwarze in Nordamerika, besonders in Canada und noch höher hinauf. Die Jagd auf ihn gehört zu den gewagtesten Unternehmungen. Ein solcher Unhold war einmal, von 6 Kugeln getroffen, wild genug, seinen Feinden mit einer Wuth entgegen zu gehen, daß sich diese in der Angst in's Wasser stürzten und mit Mühe ihrem Verfolger entgingen. Eines der schrecklichsten Abentheuer der Art ist folgendes.

(Der Beschluß künftig.)


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 5. November.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56-60
              Petersburger 74
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34-36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-38
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 46
Wicken 44
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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