No. 43
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Oktober
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 43 Seite 1]

Vorladungen.

        Nachdem die Concursmasse des hiesigen Krämers Thomssen so weit constituiret ist, um eine Uebersicht der Perceptionsfähigkeit der einzelnen Gläubiger, wegen ihrer angemeldeten Forderungen möglich zu machen, einige Zweifel über die Liquidität mehrer Professionen aber noch zu beseitigen sind, bevor in den Verhandlungen weiter fortgeschritten werden kann; so ist auf

den 28sten November, Morgens 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte ein Termin anberahmt worden, in welchem den Thomssenschen Gläubigern eine Uebersicht des Standes dieser Debitsache vorgelegt, ihre bestimmte Erklärung über die mögliche gänzliche Auflösung des Concurses und Ausgleichung aller, gegen einzelne Pöste eingewandten Widersprüche, so wie endlich auch über die vom Gemeinschuldner zu leistende Manifestation, erfordert werden wird; im Fall verfehlter Güte aber, rechtliche Ausführung sowohl rücksichtlich der Liquidität als der Priorität der angemeldeten Forderungen sofort beizubringen sein müßte. Zur Erreichung aller dieser Zwecke werden nun gesammte ad acta bekannte Thomssensche Creditoren zu dem anberahmten Termine hiemittelst peremtorisch geladen, so daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden und aller Widerspruchsrechte so wie sonstiger etwa vorzubringender Ausführungen zur Geltendmachung ihrer Zuständnisse, stets verlustig sein sollen.
    Decretum Schönberg den 16. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Da der am 12. Juni 1763 im hiesigen Kirchspiele getaufte Müllergeselle Barthold Friederich Luckmann aus Dassow, seit dem Jahr 1795 abwesend ist und auch nie etwas von seinem Leben oder Aufenthalte hat hören lassen, so ist der im Jahr 1820 aus der Verlassenschaft der verstorbenen Inspectorin Meyer zu Dassow ihm zugefallene Erbtheil unter Curatel gestellt und gesetzlich behandelt.
    Wenn nunmehr der gerichtlich Bestellte Curator absentis auf Erlassung von Proclamata angetragen hat, so laden wir hiermit den Müllergesellen Barthold Friederich Luckmann sich binnen 2 Jahren a dato dieser Edictalladung bei uns zu melden oder den Ort seines Aufenthalts uns bekannt zu machen, sub praejudicio pro omni comminato, daß er pro mortuo angenommen und das ihm aus dem Nachlasse der Inspectorin Meyer

[ => Original lesen: 1833 Nr. 43 Seite 2]

angefallene bisher verwaltete Vermögen seinen nächsten sich legitimirenden Verwandten überwiesen werden solle.
  Lütgenhof den 14. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.    


        Inhalts des heutigen, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten, proclamatis, stehet wegen nachbenannter, von dem Müller Hamann an den Müllergesellen Pohfeldt verkaufter, Grundstücke, nämlich:

1) des in der Strandstraße sub Nr. 249. erbaueten neuen Wohnhauses c. p.,
2) des im Hundehägerschlage sub Nr. 210. belegenen Ackerstückes. und
3) der auf dem letztgedachten Ackerstücke erbaueten holländischen Windmühle mit Zubehörungen,
ein Liquidationstermin auf

den 12ten Decbr. d. J. Vormittags 10 Uhr

vor Gericht, bei Strafe der Ausschließung, an.
    Cröpelin, den 8. Octbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Extractus proclamatis.

        In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindet sich ein vom hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte heute erlassenes Proclama in extenso inserirt, worin die sämmtlichen Gläubiger des sich auf die Constitution vom 31. März 1812 berufen habenden Bürgers und Bäckermeisters Hartwig Schneider ad liquidandum auf

Sonnabend den 2ten November d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum auf

Sonnabend den 30sten November d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii - et sub praejudicio pro omni, daß Abwesende an die Beschlüsse der Gegenwärtigen für gebunden erklärt werden sollen, vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 7ten August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Mittwoch den 30sten d. M. Morgens 10 Uhr sollen im Hause des verstorbenen Chirurgii Bauer, mehrere auf dem Siechenacker bei Schwanbeck befindliche Eichen, und

am 13ten k. M. November
(nicht am 6. wie im vorigen Stück d. Bl. bemerkt war)

ebendaselbst, mehrere chirurgische Instrumente; Mobilien, als: 1 Schreibchatulle mit Aufsatz, Stühle, Tische, 1 Stubenuhr; mehreres Haus= und Küchengeräthe, worunter auch ein großer kupferner Kessel; etwas Bett= und Leinzeug, desgleichen Kleidungsstücke und Bücher, 1 Kuh, 2 Schaafe etc. bzw. usw.., in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v. verkauft werden.
    Schönberg den 17.October 1833.

Schlebusch.      


          Die auf den 28sten d. M. angesetzte öffentliche Auction bei dem Viehhändler Johann Fock hieselbst wird hiedurch abgekündiget. Schönberg den 24. October 1833.

Sievers, Landreiter.    


          Am 4ten k. M. November Morgens 9 Uhr, soll in der Wohnung des verstorbenen Landreuters Stüve hieselbst der Nachlaß desselben, als:

1 Stuhlwagen nebst Blockwagen, und sonstiges Ackergeräthe, auch Sielengeschirr; desgleichen 1 sehr gute Wanduhr mit Gehäuse, 1 Schreibchatulle mit Aufsatz, mehrere Tische, Stühle, Sopha und Schränke; ferner Bettzeug, etwas Fadenholz, 3 Kühe, 1 Schwein, 1 mit Silber beschlagener Pfeifenkopf u. s. w.
in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3 z. v., verkauft werden.
    Schönberg den 24 sten October 1833.

Schlebusch.        


Vermischte Anzeigen.

        Da ich meine Wohnung nach dem Hause des Herrn Senator Spehr, am Siemser Thore, verlegt habe, auch dort Gastwirthschaft treibe: so bitte ich meine geehrten Mitbürger und die resp. Landleute, mich recht oft mit Ihrem Besuche zu beehren. - Schönberg den 17. October 1833.

Chr. Thomssen.      


          Ich bin gewilligt, mein vor 4 Jahren neu erbautes Haus mit Steindach, wobei 2 Wohnungen und ein großer Garten mit Obstbäumen, unter der Hand zu verkaufen. Kaufliebhaber wollen sich bei mir melden.
   Rieps den 20. October 1833.

Hamann.         


[ => Original lesen: 1833 Nr. 43 Seite 3]

        Mit hoher Obrigkeitlicher Bewilligung wird Unterzeichneter die Ehre haben, am Sonntag den 27. und Dienstag den 29. Oct. im Saale des Herrn Baumann Spehr zu Schönberg, Schauspiel zu geben. Das Nähere wird durch Zettel bekannt gemacht.

F. Schultze.         


Pflichten des Familienvaters, besonders in bewegten Zeiten.

       Das Leben eines Familienvaters ist ein beständiges Opfer für das Wohl seiner Kinder; ihnen gilt sein Streben, seine Sorgfalt und Mühe. Sein Lohn ist ihre Liebe und ihre Pflege, wenn er alt geworden ist.
       Ein Familienvater muß sich bekannt machen mit seiner Zeit, seinen Zeitgenossen und den Begebenheiten, welche sich um ihn herum entwickeln; auch muß er seine Klugheit gebrauchen für die Bedürfnisse und das Glück seiner Gattin und seiner Kinder, wobei sich diese und er selbst Wohlbefinden werden.
       Eben so "nöthig, als die Klugheit, ist ihm die Mäßigkeit. Er muß keinen Genuß übertreiben und auch darin seinen Kindern ein Muster seyn, selten Vergnügungen außer dem Kreise seiner Familie suchen, auch alle Verbindungen vermeiden, welche Haß, Eifersucht, Kälte, Trauer und Mangel unter den Seinigen zur Folge haben könnten. Er dämpfe die Anwandlungen des Ehrgeizes und dränge sich nicht zu der gefährlichen Ehre, eine politische Rolle zu spielen.
       Desto mehr schmücke ihn allgemeines Wohlwollen gegen Jedermann, und jedes Bestreben, der Menschheit nützlich zu seyn, wenn er dadurch nicht die Pflichten gegen seine Familie, welche ihm zunächst steht, beeinträchtigt. Er füge sich stets in die Ordnung der Gesellschaft, in welche ihn die Leitung der Vorsehung stellte.
       Reichthum giebt nie ein glückliches, wohl aber ein bequemes Leben. Besitzt man den Ersteren, so benutze man ihn weise. Derjenige, welcher durch Arbeit Reichthum erwarb, ist stets ein seinen Mitbürgern sehr nützlicher Mann und vermehrt dadurch den Wohlstand und die Ordnung des Staats, in welchem er lebt. Auch der Reichste muß durch seine Arbeit sich und Andere beschäftigen, wenn er ein ehrenvoller Mann sein will. Durch Arbeit und Thätigkeit verbannt der Arme den Mangel aus seiner Familie, und der Reiche Unwissenheit und die der Sittlichkeit so gefährliche Langeweile.
       Die Familie eines thätigen Mannes gleicht dem Korbe fleißiger Bienen; indem Jeder in der Familie für sich arbeitet, sichert er den Wohlstand und die genügsame Zufriedenheit der Andern.
       Es können Krankheiten und Unfälle den redlichen wie den pflichtvergessenen Familienvater treffen, aber keiner muß im Unglücke den Kopf verlieren, sondern geduldig das Unabänderliche tragen, den Muth behaupten, hoffen, daß es besser werden kann, und sich niemals selbst aufgeben, oder eine unmännliche Verzweiflung eintreten lassen. So erlangt man eine verlorne Gesundheit wieder und eine etwa geschmälerte Nahrung kann wieder steigen.
       Der Weise muß die edle Geduld nie in Schwäche ausarten lassen und nichts dulden, was das Glück der Familie im Ganzen gefährden kann, besonders keine Laster und Unordnungen derer, deren Bildung ihm obliegt. Nie muß er sich verwegen in Gefahren stürzen, wohl aber die Seinigen schützen, wenn man sie beeinträchtigt, ohne Rücksicht der vielleicht persönlich für ihn nachteiligen Folgen.
       Seine Lebensgefährtin wird er verständig gewählt haben und nie eine solche, die nicht alle Tugenden einer Familienmutter und treuen Gattin versprach.


Der Mörder.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1833 Nr. 43 Seite 4]

Der Mörder.

[Erzählung.]


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 22. October.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 50-56
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32-38
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-38
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 44
Wicken 44
Buchweitzen 24
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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