No. 42
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. Oktober
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 42 Seite 1]

Vorladungen.

        Zur Fortrückung des Concurses, der bereits über das Vermögen des Maurers Greve zu Resdorf eröffnet worden ist, werden alle zu den Acten bekannt gewordenen Gläubiger dieses Gemeinschuldners hiemittelst auf

den 7ten November d. J., Morgens 10 Uhr,

vor das unterzeichnete Gericht geladen, um, nach vorheriger Bekanntmachung mit dem Stande dieses Debitwesens, im Fall verfehlter Güte, über die Liquidität der einzelnen Forderungen, eventuelle Manifestation des Gemeinschuldners und Verwendung der vorhandenen Massengelder sich zu erklären, so wie endlich die Prioritätsrechte ihrer eigenen Ansprüche zu entwickeln, alles bei Vermeidung der, sofort zu vollstreckenden Nachtheile, daß die Ausbleibenden resp. an die Beschlüsse der Erscheinenden für gebunden erachtet und, unter Ausschließung mit weiteren Anträgen, bei den demnächst zu treffenden Verfügungen nicht gehört werden sollen.
      Decretum Schönberg den 12. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem der Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow auf die Constitution vom 31. März 1812 provocirt und um Zusammenberufung seiner Gläubiger zum Zweck der Ermittelung seines Schuldenstandes und zum Versuch eines mit seinen Creditoren abzuschließenden Vergleichs gebeten hat, sind die Special=Processe gegen denselben sistirt und sofort die erforderlichen Maaßregeln zur Sicherstellung der Masse von Gerichtswegen getroffen, dem Schuldner ist die Disposition über sein Vermögen und jede Handlung, welche den Stand der Priorität verrückt, mithin jede Veräußerung nicht fungibler Sachen bei Strafe der Nichtigkeit verboten, so wie auch dessen Schuldnern jede Zahlung an denselben sub poena dupli untersagt wird.

    Zum Zweck der Liquidation ist ein Termin auf den

18. December d. J.

anberahmt und werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen oder Ansprüche an das Vermögen des Ackersmann Niebuhr senior zu haben glauben, hiedurch geladen, sich am gedachten Tage Morgens 10 Uhr vor uns zu Lütgenhof einzufinden, ihre Ansprüche und Forderungen specifice anzugeben und sofort durch Production der Originalien zu bescheinigen und zwar bei dem ein für allemahl angedrohten Nachtheile, daß

[ => Original lesen: 1833 Nr. 42 Seite 2]

sie mit denselben für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Zugleich ist aber zum Versuch einer gütlichen Ausgleichung zwischen dem Ackersmann Niebuhr senior und seinen Gläubigern Termin auf

den 15. Januar 1834

    Morgens 10 Uhr zu Lütgenhof angesetzt, zu welchem die nicht präcludirten Gläubiger sich entweder in Person oder durch specialiter in constitutionsmäßiger Art legitimirte Bevollmächtigte einzufinden und sich über die gemacht werdenden Vergleichs=Vorschläge sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden sein sollen, zu erklären haben; hierbei wird aber in Erinnerung gebracht, daß die schriftliche Erklärung gar nicht, mündliche Vergleichs=Ablehnungen der Mandatarien aber nur dann berücksichtigt werden können, wenn der Mandanten eigenhändige Erklärung dabei producirt wird.
    Zu diesem Termine ist der provocant sub praejudicio pro omni citationis realis vorbeschieden und ihm aufgegeben worden, 3 Wochen vor dem Termine seine Vergleichs=Vorschläge zu den Acten einzureichen.
    Endlich wird für den Fall verfehlter Güte sämmtlichen nicht praecludirten Gläubigern gleichfalls sub praejudicio pro omni praeclusionis aufgegeben, die Priorität ihrer Forderungen sofort zu Protocoll zu deduciren.
    Lütgenhof den 8. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.


        Auf geziemenden Antrag des Maurergesellen Scheel zu Dassow, als Vormund der minorennen Kinder des verstorbenen Maurermeister Höfer, werden alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde Ansprüche an dem Nachlasse des verstorbenen Maurermeister Höfer zu Dassow haben oder zu haben vermeinen, hiermit geladen, in dem auf den

4ten December d. J.

Morgens 10 Uhr anberahmten Termine im hiesigen Patrimonial=Gerichte in Person oder durch sattsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bestimmt und ohne allen Vorbehalt zu Protocoll anzugeben und zwar sub praejudicio pro omni comminato, daß die sich nicht Meldenden nicht weiter sollen gehört werden.
    Lütgenhof den 2. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.


Extractus proclamatis.

        Alle diejenigen, welche an das, vom Schustermeister Kröpper hieselbst an den hiesigen Schustermeister Sommer verkaufte Haus Nr. 73. b., sammt Garten Nr. 225., Real=Ansprüche zu haben glauben, werden, sub poena omni praeclusionis et perpetui silentii, geladen,

am 30sten November 1833,

Morgens 11 Uhr, dieselben specificirt und rechtsgenügend bescheinigt vor der unterzeichneten Behörde geltend zu machen.
    Rehna den 24. September 1833.

Bürgermeister und Rath.    


Extractus proclamatis.

        Auf die heute registrirte Insolvenz=Erklärung des hiesigen Bürgers und Webermeisters Hartwig Levermann ist Terminus peremtorius ad profitendum et liquidandum, - ad transigendum, eventualiter ad cedendum bonis auf

Freitag den 25sten October d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte hieselbst und zwar sub poena praeclusi et perpetui silentii anberahmt, - welches mit Bezug auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Signatum Gadebusch am 16. Julius 1833.

Großherzoglich Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.           


        Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Schusters H. Runge hieselbst auf die Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf den

26sten September h. a.

und Terminus ad transigendum auf den

2ten November d. J.,

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.
    Signatum Rehna den 25. Juni 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Praeclusiv=Bescheid.

        Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Forderungen und Ansprüchen an das der weiland Wittwe Gusfeldt zuständige, sub Nr. 155. hieselbst belegene Wohnhaus, im Professions=Termine am 26sten v. M. und bis jetzt nicht gemeldet ha=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 42 Seite 3]

ben, ist in hodierno decretum praeclusivum erkannt.
    Ratzeburg den 10ten October 1833.

          Königlicher Stadt=Commissarius,
          Bürgermeister und Rath.
in fidem          
          (L. S.) J. Richter, Secr.    


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Schneidermeister Oldenburg hieselbst, hat auf Andringen eines seiner Gläubiger und bei dem Unvermögen, dessen Befriedigung anderweitig möglich zu machen, in den öffentlichen gerichtlichen Verkauf seines, vor dem hiesigen Siemßer Thore belegenen Hauses gewilliget. Hiezu sind nun folgende Termine anberahmt worden:

der  12te November
der 25ste November
der    6te December,

wozu Kaufliebhaber, jedesmal Morgens 11 Uhr, sich einzufinden haben. Die Bedingungen sollen zwar im ersten Termine bekannt gemacht und regulirt werden; indeß wird gegenwärtig schon eröffnet, daß den Oldenburgschen Gläubigern das Gleichgebotsrecht in einem besonderen Termine zu üben, vorbehalten wird und werden gesammte Gläubiger des gedachten Schneiders Oldenburg zur Angabe ihrer Forderungen, so wie demnächst, zur Ausübung ihres Gleichgebothsrechtes, auf

den 19ten December, Morgens 11 Uhr,

hiemittelst peremtorisch, bei Verlust ihrer Anrechte an das Vermögen ihres Schuldners und eventualiter an dessen dereinstige Concursmasse, so wie bei dem Nachtheile, als auf das Gleichgebothsrecht verzichtend angenommen zu werden, vorbeschieden, welche beiderlei Präjudizien durch den, in Termino zu erlassenden Bescheid sogleich purifizirt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 12. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
               Karsten.         Reinhold.


        Der Schneidermeister Asmus Schröder hieselbst hat auf den gerichtlichen Verkauf seiner Grundstücke, als

1) eines an der Siemzer Straße belegenen Wohnhauses mit Zubehör, insonderheit einem halben Loose auf dem Galgenmoor; desgleichen
2) 8 Scheffeln Aussaat Land, wovon:
a. 3 Scheffel im Bünsdorfer Kamp zwischen Wittwe Grevsmühl und Baumann Böckmann,
b. 2 1/2 Scheffel im langen Kamp zwischen einem Ackerstück der 1sten Pfarre und Christian Bock,
c. 2 1/2 Scheffel im Mühlenkamp, zwischen Gastwirth Schleuß und Baumann Spehr,
zum Zweck der Befriedigung seiner Gläubiger angetragen. Wenn nun zu diesem Ende folgende 3 Licitations=Termine:
1ster Termin am 14. k. M. October
2ter Termin am 28. k. M. October und
3ter Termin am 11. November d. J.
angesetzt worden sind, so werden Kaufliebhaber hiermit geladen, dazu, und zwar Vormittags 11 Uhr, vor hiesigem Justiz=Amte sich einzufinden, Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben, und den Zuschlag in diem an den, respve. die im letzten Termine Meistbietenden zu erwarten. - Die Verkaufs=Bedingungen können in der Gerichts=Registratur eingesehen, auch, auf Verlangen, in Abschrift mitgetheilt werden.
        Zugleich werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche Ansprüche an die vorgedachten Grundstücke zu haben vermeinen, dadurch peremtorisch aufgefordert, solche praetensa in dem hierzu auf

den 8ten November d. J.

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine, bei Vermeidung der Praeclusion, anzumelden.
    Decretum Schönberg den 28. September 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                          thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

        Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der Jacob Marcusschen Häuser No. 94. und No. 106. - ist ein Termin auf

den 9ten October 1833. -

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes aber ein anderweitiger Termin auf

den 24sten October 1833

angesetzt.
  Signatum Rehna den 26. August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Am 23sten d. M. October, Morgens 11 Uhr, soll im Hause des Herrn Kaufmanns Simonis hieselbst der, zu der Concursmasse des Krämers Thomsen gehörige, in hiesiger Kirche befindliche, mit dem

[ => Original lesen: 1833 Nr. 42 Seite 4]

Chor des Müllers Wieschendorf zusammen erbauete Kirchenstand, öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Die Verkaufsbedingungen werden den respven. Kaufliebhabern vor Eröffnung des Verkaufs bekannt gemacht, und wird der Küster Buschow jedem, der diesen Kirchenstand zuvor zu besehen wünscht, solchen an den Mittwochs und Sonnabends Nachmittagen aufschließen.
    Schönberg den 10. October 1833.

Schlebusch.        


       Am Montage, den 28sten October d. J., sollen auf dem Hofe des hiesigen Viehhändlers und Bürgers Johann Fock in öffentlicher Auction, gegen sofortige baare Bezahlung in N2/3.verkauft werden: 5 Pferde, 7 Kühe und verschiedenes Ackergeräthe. Die Auction wird am gedachten Tage Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen.
    Schönberg den 17. October 1833.

Sievers, Landreiter.        


       Am Mittwoch den 30sten d. M. Morgens 10 Uhr sollen im Hause des verstorbenen Chirurgii Bauer, mehrere auf dem Siechenacker bei Schwanbeck befindliche Eichen, und

am 6ten k. M. November

ebendaselbst, mehrere chirurgische Instrumente; Mobilien, als: 1 Schreibchatulle mit Aufsatz, Stühle, Tische, 1 Stubenuhr; mehreres Haus= und Küchengeräthe, worunter auch ein großer kupferner Kessel; etwas Bett= und Leinzeug, desgleichen Kleidungsstücke und Bücher, 1 Kuh, 2 Schaafe etc. bzw. usw.., in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v. verkauft werden.
    Schönberg den 17. October 1833.

Schlebusch.        


Vermischte Anzeigen.

        Da ich meine Manufactur= und Colonialwaaren=Handlung in das von mir erkaufte ehemalige Thomsensche Haus in der Siemser Straße verlegt habe, so empfehle ich mich in meiner neuen Wohnung dem geehrten Publicum zum ferneren Wohlwollen mit der Versicherung der reellesten und promptesten Bedienung.
      Hiemit verbinde ich die Anzeige, daß ich die seit so vielen Jahren in meinem Hause bestandene

Gastwirthschaft

fortsetzen werde, und daß ich zur Aufnahme von Gästen und zur Stallung der Pferde bereits vollkommen eingerichtet bin. Ich ersuche meine Herren Mitbürger und Landleute mich mit Ihrem Besuch erfreuen zu wollen, und überzeugt zu seyn, daß es meine größte Sorge seyn wird, durch prompte Bedienung und Aufmerksamkeit auf alle Ihre Wünsche, Ihr Wohlwollen und Ihre Zufriedenheit zu verdienen.
    Schönberg den 3. Oct. 1833.

Georg Simonis.       


Zehn Thaler Belohnung

demjenigen, der den Entwender dreier jungen Eichen, die allhier jüngst in der Nähe der Ravensdorfer Scheide abgesägt worden, also anzeigt, daß er zur gerichtlichen Verantwortung gezogen und bestraft werden kann.
    Torriesdorf den 8. October 1833.


        Da ich meine Wohnung nach dem Hause des Herrn Senator Spehr, am Siemser Thore, verlegt habe, auch dort Gastwirthschaft treibe: so bitte ich meine geehrten Mitbürger und die resp. Landleute, mich recht oft mit Ihrem Besuche zu beehren. - Schönberg den 17. October 1833.

Chr. Thomssen.      


        Mit hoher Obrigkeitlicher Bewilligung wird Unterzeichneter die Ehre haben, am Freitag den 11. und Sonntag den 13. Oct. im Saale des Herrn Fock, Gastwirth im goldenen Löwen zu Schönberg, Schauspiel zu geben. Das Nähere wird durch Zettel bekannt gemacht.

F. Schultze.        


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 15. October.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 50-56
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 28
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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