No. 41
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Oktober
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 41 Seite 1]

Da es keinem Zweifel unterliegt, daß die wirkliche Cholera seit einiger Zeit in der Stadt Mölln herrschet, so wird in Folge eines ausdrücklichen Allerhöchsten Befehls vom 6ten d. M. hiemit verordnet:

1) Die Einfuhr von Betten, alten Kleidungsstücken zum Handel, Lumpen und Menschenhaaren wird gänzlich verboten.
2) Reisende, die aus der Stadt Mölln kommen, sollen in das Fürstenthum Ratzeburg nur eingelassen werden, wenn sie einen 5tagigen Aufenthalt an einem Orte, wo keine Cholera ist, nachweisen können.
        Alle Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg werden aber zugleich aufgefordert, sich des Verkehrs mit der Stadt Mölln bis auf weitere Bestimmung gänzlich zu enthalten, und sollen gegen alle diejenigen, welche dieser Verordnung entgegen handeln, die bestehenden Gesetze zur Anwendung kommen.
        Schönberg den 10ten October 1833.

        In Allerhöchstem, besondern Auftrage
                A. v. Drenkhahn.


[ => Original lesen: 1833 Nr. 41 Seite 2]

Vorladungen.

        Auf Antrag des Rathmanns Spehr und der Curatel der Tochter des wailand Schlächtermeisters Herrmann Hahn hieselbst, werden hiermit alle diejenigen, welche an nachstehende, von dem Ersten an den nunmehr verstorbenen Schlächter Hahn vertauschte respve. und von diesem dagegen eingetauschte Grundstücke, als:

1) das bisher dem Rathmann Spehr zuständig gewesene, neben der ersten Pfarre hieselbst belegene Wohnhaus nebst zubehörigem Stallgebäude und Garten; desgleichen
2) das am Markte belegene Hahnsche Wohnhaus mit Zubehör, insonderheit der Berechtigung der herkömmlichen Mitbenutzung der Gemein=Wiesen; des Bohnrades und der Mäue, ingleichen zweier Wiesen=Koppeln, bei der Wallkoppel belegen, auch der gewöhnlichen Weidegerechtigkeit; weniger nicht die, welche an das, dem Krämer Spehr mit überlassene, zum Neubau des Hahnschen Hauses bestimmte vorhandene Material, ohne Ausnahme,
dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, zur Sicherstellung der respven. Acquirenten wegen etwaniger auf den Grundstücken haftender unbekannter Rechte und Lasten, peremtorisch aufgefordert, solche in dem auf

den 25sten November d. J.

Vormittags 11 Uhr vor hiesigem Justiz=Amte anstehenden Termine so gewiß anzumelden, als sie sonst durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid damit für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Decretum Schönberg den 7. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Am 14ten d. M., Morgens 9 Uhr, sollen in der ehemaligen Wohnung des Herrn Kaufmanns Simonis hieselbst, gegen baare Bezahlung in N2/3 z. v. in öffentlicher Auction verkauft werden:

Eine 14 Tage gehende Wanduhr mit Gehäuse; eine Parthei Tannen Bauholz von verschiedenen Dimensionen, eine Parthei dito Bretter in halben und ganzen Zwölftern, einige tannene Bohlen; mehrere Manufactur=Waaren, als: Westenzeuge, Worsted=Cords, Prince=Cords, Cattune, halbseidene, seidene und baumwollene Tücher, Bänder, Fayancc=Waare, leere Fäßer, Tonnen u. dgl. mehr.
Schönberg den 3ten October 1833.

Schlebusch.        

Das Tannen Holz befindet sich auf dem Holzlager vor dem Siemser Thore bei der Wohnung des Gastwirths Herrn Fock, und wird mit dem Verkauf desselben die Auction beginnen.


        Am 23sten d.M.October, Morgens 11 Uhr, soll im Hause des Herrn Kaufmanns Simonis hieselbst der, zu der Concursmasse des Krämers Thomsen gehörige, in hiesiger Kirche befindliche, mit dem Chor des Müllers Wieschendorf zusammen erbauete Kirchenstand, öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Die Verkaufsbedingungen werden den respven. Kaufliebhabern vor Eröffnung des Verkaufs bekannt gemacht, und wird der Küster Buschow jedem, der diesen Kirchenstand zuvor zu besehen wünscht, solchen an den Mittwochs und Sonnabends Nachmittagen aufschließen.
    Schönberg den 10. October 1833.

Schlebusch.        


        Am Dienstag den 22. October sollen in dem Küsterhause zu Schlagsdorf allerhand Sachen, worunter eine gute Zeugrolle, wie auch eine neue Violine, meistbietend, gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden. Der Anfang der Auction ist 10 Uhr.


Vermischte Anzeigen.

        Da ich meine Manufactur= und Colonialwaaren=Handlung in das von mir erkaufte ehemalige Thomsensche Haus in der Siemser Straße verlegt habe, so empfehle ich mich in meiner neuen Wohnung dem geehrten Publicum zum ferneren Wohlwollen mit der Versicherung der reellesten und promptesten Bedienung.
      Hiemit verbinde ich die Anzeige, daß ich die seit so vielen Jahren in meinem Hause bestandene

Gastwirthschaft

fortsetzen werde, und daß ich zur Aufnahme von Gästen und zur Stallung der Pferde bereits vollkommen eingerichtet bin. Ich ersuche meine Herren Mitbürger und Landleute mich mit Ihrem Besuch erfreuen zu wollen, und überzeugt zu seyn, daß es meine größte Sorge seyn wird, durch prompte Bedienung und Aufmerksamkeit auf alle Ihre Wünsche, Ihr Wohlwollen und Ihre Zufriedenheit zu verdienen.
    Schönberg den 3. Oct. 1833.

Georg Simonis.       


[ => Original lesen: 1833 Nr. 41 Seite 3]

Zehn Thaler Belohnung

demjenigen, der den Entwender dreier jungen Eichen, die allhier jüngst in der Nähe der Ravensdorfer Scheide abgesägt worden, also anzeigt, daß er zur gerichtlichen Verantwortung gezogen und bestraft werden kann.
    Torriesdorf den 8. October 1833.


        Mit hoher Obrigkeitlicher Bewilligung wird Unterzeichneter die Ehre haben, am Freitag den 11. und Sonntag den 13. Oct. im Saale des Herrn Fock, Gastwirth im goldenen Löwen zu Schönberg, Schauspiel zu geben. Das Nähere wird durch Zettel bekannt gemacht.

F. Schultze.        


Die Vortheile des Sparens.

        Es giebt einzelne Erscheinungen im Leben, vermittelst deren man einen tiefen Blick in die menschliche Natur thut. Daher ist eine gründliche Menschenkenntniß das Vorzüglichste, was sich der Mensch erwerben sollte. Eine oberflächliche Kenntniß der menschlichen Natur lehrt aber schon, daß, wenn Jemand nur etwas erwirbt, er immer mehr zu erwerben sucht. Wenn ein Tagelöhner die ersten zwei Thaler bei Seite legt und aufhebt, so ist sein Glück gemacht; er wird sich mehr ersparen, fleißiger und ordentlicher werden, um sein Vermögen immer mehr zu vergrößern. Wer etwas hat, der gilt etwas in der Welt, das Geld hat ein Ansehen, dem Jedermann huldiget. Der Engländer Hall, welcher große Aufmerksamkeit auf den Zustand der arbeitenden Armen richtete, erklärt, er kenne kein Beispiel, daß Jemand, der sich von seiner Arbeit eine gewisse Summe Geldes erspart, sich jemals an die Armenanstalt seines Ortes gewandt habe, um sich von ihr ernähren zu lassen. Diejenigen, sagt er, welche sparen, sind bessere Arbeiter und wenn sie auch nicht die Arbeit besser machen, so betragen sie sich doch besser und verdienen mehr Achtung. Ich will lieber bloß 100 Arbeiter in meinem Geschäfte haben, welche mit ihrem Verdienste sparsam umgehen, als 200, welche jeden Groschen wieder durchbringen, den sie einnehmen. So wie die Menschen zu sparen beginnen, wird auch ihre Sittlichkeit verbessert. Sie gehen mit dem Wenigem sparsam um und ihre Sitten bekommen einen besseren Anstrich; sie führen sich besser auf, denn sie wissen, daß sie etwas in der Gesellschaft gelten zu verliehren haben.

Gedanken.

        Arbeit ist die beste Arznei wider den Tod. Auch ein Kranker sollte arbeiten, wenn es auch nur so viel wäre, als er zu seiner Beköstigung braucht.
        Geld wirft keinen Nachruhm ab, es trägt nur Zinsen, so lange man lebt. Verstand aber trägt Zinsen bis ans Ende der Welt.
        Nur gemeine Seelen werden in der Welt niemals verkannt. Wer keinen Tadel zu verdienen weiß, der wird sicher auch niemals Lob einernten.


Der Mörder.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1833 Nr. 41 Seite 4]

Der Mörder.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 8. October.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 50-56
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32-38
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 28
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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