[ => Original lesen: 1833 Nr. 38 Seite 1] Alle und jede, welche an den überschuldeten Nachlaß des hier verstorbenen Arbeitsmanns Asmus Lueth Ansprüche machen zu können vermeinen, sie seien nun bereits zu den Acten bekannt, oder nicht, werden hiermit peremtorisch geladen, in dem zur gütlichen Aufgreifung dieses Debitwesens auf
den 30sten September d. J.
Morgens 11 Uhr anberaumten Termine zu erscheinen, ihre Forderungen, so weit solches nicht bereits geschehen, anzumelden und zu bescheinigen, auch sich über die ihnen zu machenden Vergleichs=Vorschläge zu erklären, oder zu erwarten, daß die Ausbleibenden werden praecludirt respve. und an die Beschlüsse der Erscheinenden für gebunden werden erkannt werden.
Decretum Schönberg den 24. August 1833.
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Justiz=Amt der Landvogtey des Für= |
(L. S.) |
stenthums Ratzeburg. |
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Karsten. |
Reinhold. |
Extractus proclamatis.
In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindet sich ein vom hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte heute erlassenes Proclama in extenso inserirt, worin die sämmtlichen Gläubiger des sich auf die Constitution vom 31. März 1812 berufen habenden Bürgers und Bäckermeisters Hartwig Schneider ad liquidandum auf
Sonnabend den 2ten November d. J.
Morgens 10 Uhr
und ad transigendum auf
Sonnabend den 30sten November d. J.
Morgens 10 Uhr
respective sub poena praeclusi et perpetui silentii - et sub praejudicio pro omni, daß Abwesende an die Beschlüsse der Gegenwärtigen für gebunden erklärt werden sollen, vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
Gadebusch den 7ten August 1833.
Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.
J. F. Ebert.
Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Schusters H. Runge hieselbst auf die Constitution vom
[ => Original lesen: 1833 Nr. 38 Seite 2]31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf den
26sten September h. a.
und Terminus ad transigendum auf den
2ten November d. J.,
respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.
Signatum Rehna den 25. Juni 1833.
Großherzogliches Stadt=Gericht.
Verkaufs=Anzeigen.
Am Donnerstag den 3ten k. M. October sollen auf dem Pachthofe Neuhof, die in dem dortigen alten Wohnhause befindlichen Thüren, Fenster und Oefen gegen sofortige Bezahlung in N2/3. z. v. öffentlich meistbietend verkauft werden, und haben Kaufliebhaber sich am bestimmten Tage, Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle einzufinden.
Schönberg den 19ten Septbr. 1833.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
A. v. Drenkhahn.
Es ist ausgeklagter Schulden halber zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des sub No. 155. hieselbst belegenen, der wailand Wittwe Gusfeldt zuständig gewesenen, von dem hiesigen Sattlermeister Franck gegenwärtig bewohnten Wohnhauses, erster Termin auf den
26sten k. M.
zweiter Termin auf den
24sten October
und dritter und letzter Termin auf den
21sten November d. J.
auf hiesiger Rathsstube angesetzt; und sind zugleich alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an das zu verkaufende Haus zu machen haben, verabladet, solche bei Strafe des Ausschlusses im ersten Verkaufs=Termine am 26sten k. M. anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen.
Ratzeburg den 15. August 1833.
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Königlicher Stadt=Commissarius, |
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Bürgermeister und Rath. |
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in fidem |
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(L. S.) |
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J. Richter, |
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Stadtsecretair. |
Extract.
Zum gerichtlichen Verkaufe der, dem Holzhändler Jacob Marcus hieselbst gehört habenden Scheure Nro. 189. und des Ackerstückes Nro. 285 A. ist ein Termin auf
den 30sten September d. J.
und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderer Termin auf
den 14ten October d. J.
praefigirt.
Signatum Rehna den 26. August 1833.
Großherzogliches Stadt=Gericht.
In Folge Antrages des Provocanten, Holzhändlers Jacob Marcus hieselbst, sollen dessen Mobiliar und Effecten öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N2/3tel, verkauft werden.
Zu diesem Zwecke sind
der 23ste September d. J.
und die folgenden Tage bestimmt; namentlich sollen am ersten Tage das nicht unbedeutende Silberzeug, mehrere goldene Sachen, so wie einige werthvolle Pretiosen des Povocanten versteigert werden.
Die Auction wird Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen und wollen sich etwanige Kaufliebhaber auf dem neuen Stadthause hieselbst alsdann einfinden.
Signatum Rehna den 26. August 1833.
Großherzogliches Stadt=Gericht.
Bekanntmachung.
Die, unter dem 26sten August d. J. angezeigte Auction der Mobilien . des Provocanten J. Marcus hieselbst, ist der eintretenden jüdischen Festtage wegen, vom 23sten Septbr. d. J.
auf den 9ten October und folgenden
Tage d. J.
verlegt.
Signatum Rehna den 5. Septbr. 1833.
Großherzogliches Stadt=Gericht.
Vermischte Anzeigen.
Von dem beliebten Odessaer Saatrogken habe ich noch abzustehen.
Römnitz den 17ten Septbr. 1833.
Müller.
Der Pferde=Verkauf.
[Erzählung.]
[ => Original lesen: 1833 Nr. 38 Seite 3]Der Pferde=Verkauf.
[Erzählung]
[ => Original lesen: 1833 Nr. 38 Seite 4]Der Pferde=Verkauf.
[Erzählung]
G e t r a i d e = P r e i s e |
vom 17. September. |
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pr. Last contant in N2/3tel |
in |
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Lübeck |
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Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
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58-70 |
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Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
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50-56 |
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Petersburger |
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74 |
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Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
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32-34 |
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Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
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32-36 |
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Erbsen, Brecherbsen |
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62 |
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Futtererbsen |
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40 |
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Wicken |
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56 |
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Buchweitzen |
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24 |
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Winter=Rapsaat |
die Tonne |
17 1/2 |
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Sommer=Rapsaat |
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15 |
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Schlagleinsaat |
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13 |
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Köcksaat |
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4 |
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Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
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