No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Juli
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 27 Seite 1]

Vorladungen.

        Auf Antrag des Schustergesellen C. W. Timmermann zu Klütz ist rücksichtlich der von ihm von der verehelichten Feldtmann geb. Pöhls gekauften, in der lübecker Straße daselbst belegenen Hausabtheilung c. p. und der Trennung der Grundstücke Terminus liquidationis peremtorius auf den Siebenzehnten September d. J. anberaumet worden.
    Bothmer den 26. Juni 1833.

               Gräflich von Bothmersches Patrimonial=
Gericht.
                Röper.


Extractus proclamatis.

          In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern befindet sich in extenso ein von diesem Gerichte heute erlassenes Proclama inserirt, worin die Gläubiger des sich auf die hohe Constitution vom 31sten März 1812 berufen habenden hiesigen Bürgers und Schlächtermeisters Caspar Schumacher, ad liquidandum

auf Freitag den 19ten Julii d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum

auf Freitag den 30sten August d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii, et sub praejudicio consensus vorgeladen worden sind, — welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 29sten April 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Auf desfallsigen Antrag der hinterbliebenen Wittwe des wailand Arbeitsmannes Wiencke gebornen Boye zu Dassow ist zur Anmeldung und sofortigen Justification aller erdenklichen Ansprüche an das von derselben besessene in der Lübecker Straße zu Dassow zwischen den Häusern des Arbeitsmannes Christ. Ohlert und Schneidermeisters Lenschow belegene Wohnhaus c. p. und an den dazu gehörigen im großen Bruche belegenen Garten ein peremtorischer Termin

auf den 23. Julius d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmt und werden daher alle diejenigen, welche dergleichen Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hiedurch vorgeladen, alsdann vor dem Patrimonial=Gerichte zu Lütgenhoff zu erscheinen und ihre Forderungen und Ansprüche zu liquidiren, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil des Ausschlusses.
    Lütgenhoff den 13. Mai 1833.

Patrimonial=Gericht hieselbst.    


[ => Original lesen: 1833 Nr. 27 Seite 2]

        Laut Inhalt des, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclams, d. d. hodierno, stehet in Verlassenschaftssachen des wayland Eigenthümers Carl Hauck auf Duggenkoppel und seiner gleichfalls verstorbenen Ehegattin, Ilsabe, gebornen Schröder, ein Liquidationstermin auf

den 17. Julius d. J. Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Stadtgerichte ex commissorio hoher Großherzoglicher Justiz=Canzlei zu Rostock, an, wozu alle diejenigen, welche an den Nachlaß der beiden vorgenannten Hauckschen Eheleute, insbesondere auch an das, im ritterschaftlichen Amte Neubuckow belegene, Lehngut Duggenkoppel c. p. und an das Patrimonialgericht daselbst aus irgend einem civilrechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Abweisung und Ausschließung hiermit vorgeladen werden.
      Cröpelin, den 15. April 1833.

Großherzogliches Stadtgericht.      
Vi Commissorii der hohen Großherzogl.
Justiz=Canzlei zu Rostock.                  


Verkaufs=Anzeigen.

        Der 2 Wohnungen enthaltende Kathen des Schneiders Franck zu Klocksdorf soll in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot verkauft werden. Es sind hierzu 3 Termine, als:

                         1ster Termin auf den 23. Julius
2ter   Termin auf den 27. August
3ter   Termin auf den 10. Septbr. d. J.
jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber dadurch vor Gericht geladen werden. Die Bedingungen sollen im ersten Termin regulirt werden.
Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an diesen Kathen c. p. zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung im 3ten Licitations=Termin, beim endlichen Nachtheil des Ausschlusses, hiermit aufgefordert.
      Decretum Schönberg den 4. Juli 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
                         Reinhold.


        Es wird hiemit bekannt gemacht, daß das Scheibenschießen der hiesigen Schützenzunft nicht, wie gewöhnlich, am 20sten, sondern am Freitag den 19. Juli Statt hat.
  Schönberg den 27. Juni 1833.

Aelteste und Vorsteher der Schützenzunft.  


        Aus meinen wohl assortirten Manufactur Waaren=Lager wird fortwährend zu Einkaufspreisen gegen baare Zahlung, verkauft.
    Schönberg den 9ten Mai 1833.

G. Simonis.          


        Auf der Bülower Ziegelei sind folgende Bausteine zu verkaufen:
      Mauer= und Dachsteine, das Tausend 7 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg)
      Pfannensteine 15 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      Brunnensteine   8 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg).
Anmeldungen werden bei mir angenommen.

Dettmann, Ziegelmeister.      


        Gegenwärtig wohne ich in dem Prediger=Wittwenhause, unweit der Kirche.
    Schönberg 1883.

L. Bicker, Buchdrucker.  


                 Der ungerathene Sohn.
                 Wem ist die Stadt in Niederland,
Das schöne Antorf, nicht bekannt?
Darin ein alter Kaufmann saß,
Der hatte Geldes ohne Maaß
Und dazu einen einz'gen Sohn.
Als dieser nun erwachsen schon,
Ward eine reiche Frau erwählet,
Womit der Vater ihn vermählet.
Der Sohn sprach: "Vater, Ihr seyd schwach;
Drum macht Euch einen guten Tag;
Läßt Hab' und Gut mir übergeben,
So schaff ich Euch ein Herrenleben!
Verlaßt die Welt und dienet Gott!" —
Als sich der Sohn so gut erbot,
Verschrieb der Vater seine Habe
Dem Sohn; und der zur Gegengabe
Bewirthet ihn mit Freudigkeit
In seinem Hause lange Zeit.
Und ging der Sohn auf eine Reise,
Dann gab er stets dem frommen Greise
In mittler Zeit das Regiment.
Der aber pflegte dann behend
Auf Alles sorgsamlich zu schauen,
Und merk' er an der Sohnesfrauen
Ein Fehl, so sprach er: "Tochter mein,
Was Du beginnst, das soll nicht seyn.
Du mußt die Sachen besser treiben,
Soll fernerhin bei Ehren bleiben
Dies reiche, altberühmte Haus." —
Doch das verdroß ihr überaus.
So schaut' er auch auf Magd und Knecht,
[ => Original lesen: 1833 Nr. 27 Seite 3]
                 Und thaten sie etwan nicht Recht,
So straft er sie mit scharfen Worten,
Und warb sich Feindschaft aller Orten.
        Als ein'ge Zeit verlaufen war,
Gelangt er fast an hundert Jahr.
Gehör schwand hin, Gesicht daneben,
Nicht sterben konnt' er und nicht leben.
Da warten sie auf seinen Tod,
Da hebt sich an des Greises Noth,
Da hört man von der jungen Frauen:
        "Ich muß mich vor den Alten grauen.
        "Mir schmeckt nicht Braten und nicht Fisch,
        "Sitzt neben mir der Greis am Tisch,"
Sie läßt nicht nach mit Zanken, Streiten,
Bis man den Alten zu den Leuten
Gebracht in ein entfernt Gemach.
Der Arme seufzet Weh und Ach!
Als dort er ein'ge Zeit gesessen,
Da woll'n auch die nicht mit ihm essen.
        "Er hustet," sagen sie, "und zittert;
        "Da wird uns alle Kost verbittert,"
Der Sohn war auch ein stolzer Mann,
Nahm seines Vaters sich nicht an,
Ja, wies ihn endlich ganz allein
In ein verlegnes Kämmerlein.
Da mußt' er Tag und Nacht verbleiben,
Mit Jammern sich die Zeit vertreiben,
Auch ward ihm karg genug gemessen
Mit Lagerstatt und Trank und Essen.
Und wenn der Sohn auch Gutes schickt,
So wird der Vater doch berückt,
Indem die Diener, die es bringen,
Die Halbschied unterwegs verschlingen.
Wie bitter hat er's da bereut,
Der alte Mann, daß vor der Zeit,
Er Alles Andern übergeben,
Und nun so jämmerlich muß leben.
Doch spricht er sich nicht frei von Schuld,
Und fügt sich christlich in Geduld.
Auch seufzt er wohl: "Ach meine Pflicht
Versäumt' ich oft, gab schwach Gewicht,
Und maaß mit einer kurzen Elle." —
        So saß er nun in seiner Zelle;
Da kam die harte Winterszeit.
Die starre Flur war überschneit;
Die Kälte drang durch alle Spalten;
Der Frost durchschauerte den Alten;
Er hatte keine Wärme mehr.
Da bat er seinen Sohn gar sehr,
Er möcht' ihm einen Pelz verehren,
Um sich der Kälte zu erwehren.
Der Sohn, vergessen aller Ehren
Und aller Treu und aller Zucht,
Verstockt, verkehret und verrucht,
Ging fühllos seitwärts zu den Pferden,
Hub eine Decke von der Erden,
Und reicht' (o gottvergessener Sinn!)
Sie seinem Sohn, so sprechend, hin:
"Da! bring dem Ahnherrn diese Decke,
Daß er sich fein darunter strecke,
Und wickle sich genau darein,
So wird vor Frost er sicher seyn!"
Das Knäblein nahm den Lumpen an
Und breitet ihn flugs auf den Plan,
Und fuhr gar klüglich durch die Mitte,
So gab's zwei Stück mit einem Schnitte.
Das eine Stück versteckte Fritz,
Das andre wollt' er wie ein Blitz
Geschwind dem alten Ahnherrn bringen.
Der Vater sahe zu den Dingen
Und sprach: "Was hast du in der Mitten
Die Decke mir entzwei geschnitten?" —
Das Knäblein sprach: "den halben Theil
Bescher' ich jetzt zu seinem Heil
Dem armen, frosterstarrten Alten;
Den andern Theil will ich behalten!" -
Der Vater sprach: "Was hast du Thor,
Denn mit dem halben Lumpen vor?"
"Ei," sprach das Kind, "wenn du wirst alt,
Und wenn es schneit und du bist kalt,
So wie anjetzt mein Ahnherr eben,
So will ich dir dies Stücklein geben,
Daß du auch dich darunter streckest,
Und drein dich wickelst und dich deckest,
Wie meinem Ahnherrn du gethan!" —
        Der Vater aber stutzte, sann
Den Reden nach, und sah den Fluch,
Der schon aus fernen Wolken schlug.
Er dachte: "Gott wird's nicht vergessen
Und mir mit gleichem Maaße messen." —
        Von bittrer Reue jach erfaßt,
Begab er sich in Angst und Hast
Zu seines Vaters düstrer Kammer,
Und trug den Greis aus Noth und Jammer
Auf seinen Armen sanft herab,
Und pflegte sein bis an das Grab.


Nützliches.

        Ein eingetrocknetes hölzernes Gefäß bald wasserdicht zu machen. — Wenn ein solches Gefäß sehr trocken geworden ist, so kann es das hineingegossene Wasser nicht halten. Man stopfe daher das Gefäß mit Heu oder Stroh voll, lege oben

[ => Original lesen: 1833 Nr. 27 Seite 4]

einen Stein darauf und fülle es nun mit Wasser an; denn wenn nun auch das Wasser wieder abläuft, so bleibt doch das angefeuchtete Heu oder Stroh zurück, und befördert das Aufquellen des Holzes in kurzer Zeit.


        Bereitung eines sehr guten Meths oder Honigweins. — Man löse 15 Pfd. reinen Honig in einem Kessel mit 20 Kannen reinem Flußwasser auf, und koche alles so gelinde, bis 4 Kannen Flüssigkeit verdunstet sind. Man gieße das Uebrige nun durch Flanell, lasse es erkalten, bringe es auf ein mit einem Hahn versehenes Faß und lasse es mit offenem Spunde in einem Keller 6 Wochen liegen. Wenn die Masse ausgegohren hat, setzt man 1 Loth Muskatennuß und 1 Loth Caneel=Cassia hinzu, füllt das Faß mit Honigwasser voll, spundet es zu, und läßt es ruhig liegen. Nach abermaligen 6 Wochen kann nun der Wein auf Flaschen gezogen und getrunken werden.


Denksprüche.

           Was zwischen Gott und unsrem Herzen liegt
Und nimmer sich zu beiden willig fügt, —
Das lohnt der Mühe nicht, es zu bewahren,
Das laß o Mensch, als etwas schlechtes fahren.

           Wer durch Leidenschaft will glücklich seyn,
Sammelt Wärme mit dem Brennglas ein.

           Geld ist ein guter Knecht,
Allein als Herr sehr schlecht.

           Wenn Dein schönes Gefühl soll sterben,
Schwatze darüber lang und breit,
Willst Du Dir eine Freude verderben,
Geh ihr entgegen im Feierkleid.

           So mancher häutet sich immerfort,
Doch lebt die Schlange im Innern fort.

           Wer nichts sich läßt nehmen, der bleibt ein Thor,
Denn viel hat gewonnen, wer manches verlor.

           Du nennst Dich schwach und - bist es auch,
Doch brauchst Du's nicht zu sein,
Mach nur von Deiner Kraft Gebrauch,
So wird Gott mehr verleih'n.

           Hin rausche immerhin die Zeit,
Die Gegenwart ist unsre Ewigkeit.

           Wer liebend übt die ernste Pflicht,
Den frag' nach seinem Glauben nicht.

           Nur ein Hauch ist unser Leben,
Doch gen Himmel soll er schweben.

H. F.        


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Juli 1833.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14
ein Schillings=Strumpf 23
ein Sechslings=Semmel 11 2
ein Dreilings=Semmel 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 18
ein 2 Schillings=Brodt 1 25
ein Schillings=Brodt 28 2
ein Sechslings=Brodt 14 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 16
ein 2 Schillings=Brodt 2 24
ein Schillings=Brodt 1 12
ein Brodt zu 10  
          soll kosten 6 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 2. Juli.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 72
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 38
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von S. Bicker.


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