No. 24
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Juni
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 24 Seite 1]

Auf Befehl des Großherzoglichen hohen Cammer= und Forst=Collegii werden aus dem, dem Mühlenmeister Wieschendorf über die hiesigen Herrschaftlichen Mühlen Allerhöchst ertheilten Pacht=Contracte die §§. 2. und 5., welche folgendermaßen lauten:

"§. 2. Als Zwangsgäste dieser Mühlen werden gerechnet, die Unterthanen und Einwohner des vormaligen Amts Schönberg und die Pachthöfe Schönberg, Menzendorf, Rabensdorf, Selmsdorf und Zarnewentz, nicht aber die Dorfschaften Pahlingen und Teschov. Auch sind die Herrnburger Einwohner keine Zwangsgäste, sondern dem Herkommen nach, blos verpflichtet, in der Erndte ihr Malz zum Erndtebier auf der Schönberger Mühle mahlen zu lassen."
"§. 5. Wenn nun aber Jemand der gedachten Zwangsmahlgäste sich unterfangen sollte, auswärts zu mahlen, so hat der Mühlenpächter solches der Landvogtei anzuzeigen, und diese soll ihm auf sein geziemendes Ansuchen nicht allein zur Visitation unentgeltlich behülflich seyn, sondern auch die überwiesenen Contravenienten dergestalt bestrafen, daß die .eine Hälfte des etwa confiscirten Korns oder der erkannten Strafgelder der Landvogtei, die andere aber dem Pachtmüller zufällt. Nicht minder soll auf Verlangen des Pachtmüllers durch die Landreuter in Herrnburg visitirt werden, ob auch von den dortigen

[ => Original lesen: 1833 Nr. 24 Seite 2]

Unterthanen fremdes Bier eingenommen worden, als in welchem Falle sie von der Landvogtei ebenfalls bestraft werden sollen."
zur allgemeinen Kenntniß gebracht und die darnach zwangspflichtigen Mahlgäste erinnert, ihrer Verbindlichkeit nachzukommen, indem es sonsten nicht zu vermeiden seyn wird, sie in die gesetzliche Strafe zu verurtheilen.
              Schönberg den 11ten Juni 1833.

Großherzogl. Mecklenburg. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                 


Vorladungen.

Auf desfallsigen Antrag der hinterbliebenen Wittwe des wailand Arbeitsmannes Wiencke gebornen Boye zu Dassow ist zur Anmeldung und sofortigen Justification aller erdenklichen Ansprüche an das von derselben besessene in der Lübecker Straße zu Dassow zwischen den Häusern des Arbeitsmannes Christ. Ohlert und Schneidermeisters Lenschow belegene Wohnhaus c. p. und an den dazu gehörigen im großen Bruche belegenen Garten ein peremtorischer Termin

auf den 23. Julius d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmt und werden daher alle diejenigen, welche dergleichen Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hiedurch vorgeladen, alsdann vor dem Patrimonial=Gerichte zu Lütgenhoff zu erscheinen und ihre Forderungen und Ansprüche zu liquidiren, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil des Ausschlusses.
    Lütgenhoff den 13. Mai 1833.

Patrimonial=Gericht hieselbst.    


        Laut Inhalt des, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclams, d. d. hodierno, stehet in Verlassenschaftssachen des wayland Eigenthümers Carl Hauck auf Duggenkoppel und seiner gleichfalls verstorbenen Ehegattin, Ilsabe, gebornen Schröder, ein Liquidationstermin auf

den 17. Julius d. J. Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Stadtgerichte ex commissorio hoher Großherzoglicher Justiz=Canzlei zu Rostock, an, wozu alle diejenigen, welche an den Nachlaß der beiden vorgenannten Hauckschen Eheleute, insbesondere auch an das, im ritterschaftlichen Amte Neubuckow belegene, Lehngut Duggenkoppel c. p. und an das Patrimonialgericht daselbst aus irgend einem civilrechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Abweisung und Ausschließung hiermit vorgeladen werden.
      Cröpelin, den 15. April 1833.

Großherzogliches Stadtgericht.      
Vi Commissorii der hohen Großherzogl.
Justiz=Canzlei zu Rostock.              


Praeclusiv=Bescheid.

        Wider alle diejenigen, welche auf das Proclam vom 13ten v. M. ihre etwanigen dinglichen Ansprüche an die vor dem Siemzer=Thore hieselbst belegene Luethsche Baustelle mit Zubehör im heutigen Termine nicht angemeldet haben, ist der Praeclusiv=Bescheid erkannt worden.
        Schönberg den 7ten Juni 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Am Dienstage den 18ten Juny d. J. sollen im Prediger Wittwenhause zu Dassow, Mobilien, als: Sopha, Stühle, Tische, Schränke, eine Wanduhr; ferner Hausgeräth und Kuchengeschirr aller Art, so wie auch einiges weniges grobes Leinenzeug und Leute=Betten, in öffentlicher Auction, gegen sofortige baare Bezahlung in N2/3 verkauft werden, wozu Kaufliebhaber sich gedachten Tages Morgens 9 Uhr einfinden wollen.
    Lütgenhof den 3. Juny 1833.

F. H. A. Paepke.      


        Aus meinen wohl assortirten Manufactur Waaren=Lager wird fortwährend zu Einkaufspreisen gegen baare Zahlung, verkauft.
    Schönberg den 9ten Mai 1833.

G. Simonis.          


[ => Original lesen: 1833 Nr. 24 Seite 3]

Holzverkauf.
J. D. Gültzow in Israelsdorf

empfiehlt sich mit Eichenen Bäumen von verschiedener Dicke und Länge, zum billigen Preise. Kaufliebhaber wollen sich bald bei ihm einfinden.


Hansens Schicksale.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1833 Nr. 24 Seite 4]

Hansens Schicksale.

[Erzählung.]

Die Fortsetzung folgt.)


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 11. Juni.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 33
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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