No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Mai
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1833 Nr. 19 Seite 1]

Auf Allerhöchsten Landesherrlichen Befehl wird hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht:

daß, wenn gleich nach IV. 36 der Landes=Verordnung vom 9ten November 1818, wegen Abstellung der Bettelei und wegen Verpflegung einheimischer Armen im Fürstenthume Ratzeburg, die Arbeitsleute - ohne Unterschied, ob sie eigene Häuser besitzen, oder nicht - nur zu einem Beitrage von zwölf Schillingen zur Districts=Armen=Casse verpflichtet worden, dennoch zur Feststellung eines angemessenen Verhältnisses unter den sonstigen Contribuenten überhaupt, ein jeder Arbeitsmann im Fürstenthume Ratzeburg, welcher ein eigene Haus besitzt, künftighin zur Erlegung eines zeitigen Beitrages von vier und zwanzig Schillingen zur respectiven Districts=Armen=Casse ohne Ausnahme verbunden seyn soll.
     Schönberg, den 7ten Mai 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      

(L. S.)                       A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.          


Allen Denjenigen, welche ihre Beyträge zu der, unterm 11ten April dieses Jahres von der hiesigen Armenbehörde verkündigten Steuer noch nicht bezahlt haben, wird die

[ => Original lesen: 1833 Nr. 19 Seite 2]

Entrichtung derselben binnen 8 Tagen, aufgegeben, indem nach Ablauf dieser Frist die executivische Beytreibung auf Kosten der Säumigen verfügt werden wird.
     Schönberg, den 8ten May 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      

(L. S.)             A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.          


Daß der Doctor Böttcher in Rehna befugt ist, im hiesigen Fürstenthum die Einimpfung der Kuh=Blattern vorzunehmen, wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schönberg, den 6ten May 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      

(L. S.)             A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.           


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

          In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern befindet sich in extenso ein von diesem Gerichte heute erlassenes Proclama inserirt, worin die Gläubiger des sich auf die hohe Constitution vom 31sten März 1812 berufen habenden hiesigen Bürgers und Schlächtermeisters Caspar Schumacher, ad liquidandum

auf Freitag den 19ten Julii d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum

auf Freitag den 30sten August d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii, et sub praejudicio consensus vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 29sten April 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


        Zur Anmeldung aller aus einem persönlichen oder dinglichen Rechte originirenden Ansprüche an den insolvent gewordenen Büdner Gutow zu Bössow=Westhoff, sub poena pro omni praeclusionis et perpetui silentii, so wie zur Production aller über solche Ansprüche redenden Original=Beweismittel unter dem endlichen Nachtheile damit nicht weiter gehört zu werden, ist terminus auf

den 9ten Julius d. J.

anberahmt worden.
    Grevismühlen im Bössow=Westhöfer Patrimonialgericht den 15. April 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Proclama.

          Am

20sten May 1833

sollen alle, bis zum 13ten May c. a. in der hiesigen privilegirten, unter Leitung des Holzhändlers Jacob Marcus bis zum 12ten vorigen Monates bestandenen Leihbank annoch vorhandenen, uneingelöseten Pfänder in öffentlicher Auction meistbietend verkauft werden.
      Demnach werden alle diejenigen, welche dem gedachten Jacob Marcus Pfandstücke übergeben haben, hiemittelst aufgefordert, dieselben bis zum 13ten May d. J. gegen Zurückgabe des Pfandscheines und gegen Erlegung der darauf angeliehenen Geldsummen nebst rückständigen Zinsen und gesetzlicher Schreibgebühr, einzulösen, indem nach letztgedachtem Tage etwanige Einlösungs=Anträge nicht weiter beachtet werden können.
      Uebrigens haben sich gedachte Pfandgeber in dieser Angelegenheit an den Herrn Stadt=Secretair Lemcke junior hieselbst, als den im Jacob Marcusschen Debitwesen bestellten, interimistischen Geld=Empfänger, zu wenden.
    Signatum Rehna den 8. Januar 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.         


[ => Original lesen: 1833 Nr. 19 Seite 3]

Extract.

        In Folge eines in den Intelligenzblättern befindlichen Proclama, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hieselbst verstorbenen Schlössermeisters Wilhelm Krüger Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, geladen, dieselben

am 24. May d. J. Morgens 11 Uhr

auf hiesiger Rathsstube, sub praejudicio pro omni praeclusionis, anzumelden und zu bescheinigen.
        Signatum Rehna den 28. Februar 1833.

Bürgermeister und Rath.          


Praeclusiv=Bescheid.

      In der Wittfothschen Erbschaftssache ist heute auf das Termins=Protocoll vom 30sten v. M. gegen alle latitirende Gläubiger des wailand Anerben Jochen Wittfoth zu Lüdersdorf der Präclusivabschied erlassen worden.
      Decretum Schönberg den 8ten Mai 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                           (L. S.)                   stenthums Ratzeburg.
                   Karsten.         Reinhold.


Verpachtung.

        Nachdem für die, zum Schwanbecker Siechenhause gehörigen Ländereien, genannt: das große Siechenland und die Siechenhorst, ein jährliches Pachtgeld von 50 Taler (Mecklenburg) D.Cour, bereits gebothen, zum Versuch der Erlangung eines Mehrgeboths aber, ein öffentlicher Termin vorbehalten worden ist; so werden alle diejenigen, die unter den grundleglich gemachten Bedingungen, mehr als 50 Taler (Mecklenburg) D. Cour. jährlichen Pachtgeldes für die erwähnten beiden Ländereien zu offeriren geneigt sein sollten, hiedurch öffentlich

zum 28sten d. M.

Morgens 11 Uhr auf die Amtsstube zu Schönberg geladen, um ihre Erklärung abzugeben und demnächst das Weitere zu gewärtigen.
    Ratzeburg und Schönberg den 4. Mai 1833.

Consistorial=Commission des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Genzken.         Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

        Der auf den 13ten d. M. angesetzte Termin zum Verkauf des der verehelichten Mietling zu Copenhagen gehörenden, vor dem Siemzer=Thore belegenen Moors wird, eingetretener Umstände wegen, zu diesem Zweck nicht Statt finden. Es soll jedoch, auf den jetzigen Antrag der Eigenthümerin, das beregte Moor im gedachten Termine bis Martini 1836 öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, wozu demnach Pachtliebhaber hiemit eingeladen werden.
     Decretum Schönberg den 8ten Mai 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts wegen der in vim executionis zu verkaufenden Maurergesellen Greveschen Grundstücke, respve. zu Rieps und Kronskamp, - wofür 435 Rthlr. in N2/3tel à 31 Schilling (Mecklenburg) geboten worden, - ist Terminus auf

den 14ten k. M. May

Vormittags 11 Uhr, angesetzet worden, wozu daher die Interessenten hiemittelst vorgeladen werden.
    Decretum Schönberg den 30. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Am Mittwoch den 22sten Mai soll zu Lockwisch in meiner Wohnung allerlei Holländergeräthe, Sielengeschirr, ein Wagen und mehrere Sachen öffentlich meistbietend, gegen baare Zahlung, verkauft werden.

Königsmark, Holländer.      


Vermischte Anzeigen.

        Aus meinen wohl assortirten Manufactur Waaren=Lager wird fortwährend zu Einkaufspreisen gegen baare Zahlung, verkauft.
    Schönberg den 9ten Mai 1833.

G. Simonis.          


        Alle diejenigen, welche etwa noch Forderungen und Ansprüche an den verstorbenen Untervogt Schmöcker und dessen Nachlaß zu haben vermeinen, fordere ich hiedurch auf, solche, in so ferne es nicht bereits geschehen, spätestens bis Johannis d. J. schriftlich bei mir anzumelden.
    Schönberg den 2. Mal 1833.

                 Carl Stüve,
als Vormund der minorennen
Schmöckerschen Kinder.


[ => Original lesen: 1833 Nr. 19 Seite 4]
Das Schlaraffenland.
Das Königreich Schlaraffenland
Ist faulen Leuten wohl bekannt.
Der Eingang aber ist gar schwer;
Denn um die ganze Gegend her
Zieht ein Gebirg von Hirsebrei,
Breit wohl zwei Meilen oder drei;
Wer einzieh'n will, muß sich vermessen,
durch dies Gebirge durch zu essen.
Hat er dazu Kraft und Geschick,
So kommt er 'nein im Augenblick.
Die Dächer sind von Zuckerfladen,
Von Käsekuchen Thür und Laden;
Sandkuchen sind die Dielen, Wände.
Um jedes Haus flicht man behende
Rings einen hohen, schönen Zaun
Von Leberwürsten, fett und braun.
Voll Sekt sind alle Bäch und Flüsse,
Und wenn es schloßt, schloßt's Pfeffernüsse.
Auf Tannen, Fichten, Birken, Eichen
Da wachsen Brezeln und dergleichen.
Auf Haselnuß= und andern Büschen
Gebrannte Mandeln sind zu fischen.
Ein Schinkenschnitt ist jedes Blatt,
Und ausgepflastert jede Stadt
Mit Eierkuchen und mit Torten.
Von Marzipan sind Thor und Pforten,
Ein Schweizerkäs' ist jeder Stein,
Und wenn es regnet, regnet's Wein.
Auf Weidenbäumen Semmeln stehen
Am Bach von Milch; die Winde wehen;
Die Semmeln fallen plumps hinein,
Und alles schmaust, so Groß, als Klein.
Gekocht, gesalzt, gebraten gehen
Die Fisch' in Teichen und in Seeen;
Am Ufer stehn sie alle still,
Man fängt, so viel man immer will.
Auch fliegen um - ihr könnt es glauben! -
gebrat'ne Hühner, Gäns und Tauben;
Wer sie zu fangen ist zu faul,
Dem fliegen - Schnurr! - sie in das Maul.
Die Säu' alljährlich wohl gerathen;
Sie gehn umher und sind gebraten;
Ein Messer steckt in ihrem Rücken;
Der Erste nimmt die besten Stücken
und steckt das Messer wieder 'nein,
Damit auch Andre sich erfreu'n.
Die Menschen wachsen an den Aesten,
Wie Pflaumen, flugs mit Stiefeln, Westen
Und Röcken von damast'nem Plunder,
Und fallen, wann sie reif sind, 'runter.
Auch ist ein Jugendbad im Reiche,
D'rin baden Arme sich und Reiche,
Und wer sich badet, wird verjüngt.
Es schießen nach dem Ziel die Gäste,
Der Weitste ab gewinnt das Beste;
Im Lauf gewinnt der Letzt' allein.
Wer träg' ist, schläft beim Sonnenschein,
Dem giebt man für die Stund 'nen Thaler.
Reich wird der schlechteste Bezahler;
Denn steht die Schuld in's andre Jahr,
Reicht man die Schuld ihm dreifach dar.
Hast du gespeiset einen Braten,
So zahlt man dir flugs vier Dukaten.
Vor einem nur mußt du dich wahren:
Vernunft allhier zu offenbaren;
Wer Sinn und Witz gebrauchen wollt',
Dem wär' kein Mensch im Lande hold.
Wer Lust an Zucht und Arbeit hat,
Dem untersagt man Land und Stadt;
Wer aber thut, was Weisheit tadelt,
Der wird in diesem Reich geadelt.
Wer wüst, wild und unsinnig ist,
Der wird hier flugs gemacht zum Fürsten.
Wer seinen Tag verbringt mit Schlafen,
Den macht man hier alsbald zum Grafen.
Wer tölpisch ist und gar nichts kann,
Der wird des Kaisers Hofkaplan.
Wer aber schlechter ist, als Alle,
Den rufet man mit großem Schalle
Zum Landesherrn und Kaiser aus:
Sein Wappen ist das Schellenhaus.


Anecdoten.

        Ein Betrunkener, welcher in der Mitte einer Straße stand und mit seinem Hausschlüssel vor sich hin in die leere Luft stieß, wurde von einem Vorübergehenden gefragt: was er da mache. - "I, die ganze Straße loft bei mich vorbei" - gab er zur Antwort - ick warte, bis mein Haus kommt; wutsch bin ick rinn!"


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 7. Mai.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 72
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 44
Wicken 48
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD