No. 18
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Mai
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1833 Nr. 18 Seite 1]

Vorladungen.

        Zur Justification der auf das Proclama vom 7ten März 1832 angemeldeten Forderungen an die Ehefrau des ehemaligen Käthners Kreutzfeldt zu Ziethen, so wie zur Vertheilung der, für diese verkaufte Käthnerstelle aufgekommenen Gelder, werden alle zu den Acten bekannt gewordenen Liquidanten hiemittelst öffentlich und peremtorisch

zum 21sten Mai d. J. Morgens 10 Uhr

vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung des ein für allemal angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden, als auf weitere Justification verzichtend, rücksichtlich der Vertheilung der Kaufgelder, an die Beschlüsse der Erschienenen gebunden erachtet werden sollen, wonach demnächst auch die Vertheilung der vorhandenen Kaufgelder sogleich zu verfügen.
    Decretum Schönberg den 30. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Diejenigen nicht präcludirten Gläubiger des insolventen Altentheilers Jochen Beckmann zu Olldorf, welche der Vertheilung der geringfügigen, nach Abzug der bisherigen Kosten nur 130 Taler (Mecklenburg) 8 3/4 Schilling (Mecklenburg) N2/3tel betragenden Massengelder unter folgende bevorzugtere Beckmannsche Creditoren, als:

    1) den Arbeitsmann Willms zu Niendorf, wegen einer Lohnforderung von 5 Taler (Mecklenburg)32 Schilling (Mecklenburg) N2/3.
     2) den Arbeitsmann Peter Burmeister zu Olldorf, wegen einer Forderung aus gleichem Rechtsgrunde, des Betrages 18 Taler (Mecklenburg) N2/3.,
       und
       3) den Hauswirth Bade zu Olldorf, nebst dessen Halbgeschwistern, den beiden Söhnen des Gemeinschuldners, wegen des, aus betreffenden Acten justificirten Eingebrachten der verstorbenen ersten Ehefrau des Letzteren, von 106 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg) 9 Pfennig (Mecklenburg) D. Ct.
widersprechen zu können vermeinen, werden hiemit ein für allemal aufgefordert, solchen Widerspruch in dem hierzu auf

den 23sten Mai d. J.

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine vor Gericht zu erkennen zu geben, auch sofort zu begründen, oder zu erwarten, daß, nach erkannter Praeclusion, alsbald die Auszahlung der Gelder an die Liquidanten, nach Maaßgabe der Priorität, werde verfügt werden.
    Decretum Schönberg den 2. May 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


[ => Original lesen: 1833 Nr. 18 Seite 2]

      Am 13. October v. J. starb hieselbst die Ehefrau des hiesigen Apothekers Herrn Christian Gottlieb Bergemann, Juliane Marie Christine Bergemann, geborne Godduhn, Tochter des wail. Herzoglich Mecklenburg Strelitzischen Commissarii Johann Albrecht Goddun zu Ratzeburg, und seiner dritten Ehefrau Henriette Dorothea Kohlreiff, - ohne eine letztwillige Verordnung und ohne Leibes=Erben, und ohne bisher bekannte nahe Verwandte, jedoch mit Hinterlassung eines, in hiesiger Kirchen=Straße zwischen Organist Friese und dem Stadt=Schulhause sub Nr. 22 des Häuser=Catasters belegenen Wohnhauses nebst Ställen und Hofplatze.
     Als nächste und einzige Erben der Defunctae haben sich jetzt erst gemeldet:

die Kinder und Enkel der verstorbenen Halbschwester Defunctae, nämlich der verstorbenen Sophie Louise Johanne gebornen Godduhn, verehelicht gewesen an den Königlich Hannöverschen Regiments=Chirurgus Johann Christian Gotthard Niemeitz in Lüneburg, namentlich
1) der Herr Friederich Justus Carl Niemeitz zu Lübeck,
2) der Herr Stadt=Chirurgus Heinrich David Denicke zu Lüneburg, als väterlicher Vormund seiner Vier minorennen Kinder seiner verstorbenen Ehefrau Juliane Cecilie Charlotte Dorothea gebornen Niemeitz,
3) der Herr Johann Friederich Conrad Nimeitz in Hannover, und
4) der Herr Hauptmann Christian Ludewig Niemeitz zu Lübeck.
      Der Herr Apotheker Christian Gottlieb Bergemann hieselbst hat vorgedachte Erb=Interessenten als solche zwar anerkannt, doch dabei die Vermuthung angezeigt, als wären noch andere, oder noch nähere Erben, namentlich im Hannövschen vorhanden.
      Unter solchen Umständen sind daher auf den bescheinigten Antrag der vorbenannten Interessenten, und nachdem selbige constitutionsmäßig sich zu dem Eide:
daß ihnen keine nähere oder gleich nahe Erben und auch keine letztwillige Verordnungen Defunctae bekannt seien,
erboten, in Grundlage der Stadtbuchordnung vom 22. December 1829 und der Verordnung über Legitimation in Erbfällen - gegenwärtige respective jede Restitution ausschließende Proclamata erkannt.
      Es werden demnach
1) Alle und Jede, welche nähere, oder gleich nahe Erbrechte, als die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, oder welche sonst aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen, Ansprüche oder Rechtszuständnisse an den Nachlaß der am 13. October 1832 kinderlos und ohne letztwillige Verordnung verstorbenen Frau Apothekerin Juliane Marie Christine gebornen Godduhn, verehelicht gewesenen Bergemann, zu haben vermeinen, so wie auch
2) rücksichtlich des zum Nachlasse gehörigen Wohnhauses c. p. Zwecks der Berichtigung des Besitztitels, der Eröffnung der dritten Rubrik des künftigen neuen Stadtbuchs, und der Sicherung der Verlassung Alle und Jede, welche an dasselbe - belegen in hiesiger Kirchen=Straße sub Nr. 22 des Catasters, und früher vom wailand Zimmermeister Berckmann an den Schuster Lewerenz, von selbigem an den Zimmermeister Gumbert, und von diesem an Defuncta verkauft - Ansprüche aus irgend einem Grunde zu machen, eine Eintragung in die 3te Rubrik des neuen Stadtbuchs zu verlangen, oder der Verlassung desselben auf die Erben und den künftigen Käufer widersprechen zu können gedenken, insbesondere mithin für Schuldforderungen und Leistungen, welcherhalb ihnen eine Hypothek zusteht, und für Separations=Adjudications= und vorbehaltene Eigenthums=Rechte - hiermittelst peremtorisch zu dem auf hiesiger Rathsstube auf den

18. May dieses Jahres

Morgens 10 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine vorgeladen und zwar

ad 1. um die näheren oder gleich nahen Erbrechte anzumelden und sofort rechtsgehörig zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil, daß die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, so wie die sich etwa Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen, und das Erben=Zeugniß ausgestellt werden wird, die sich nach der Praeclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derer, welche die Erbschaft angetreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig seyn sollen, und

ad 2. um alle ihre An= und Widersprüche vorgetragen und rechtsgenügend zu bescheinigen, im widrigen aber zu gewärtigen, daß die sich nicht Meldenden mit allen ihren Ansprüchen

[ => Original lesen: 1833 Nr. 18 Seite 3]

rein abgewiesen, ihnen ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt, und sie ihrer Real=Rechte für immer verlustig werden erklärt, die dritte Rubrik des neuen Stadtbuchs wird eröffnet, und die Verlassung und Umschreibung auf die genannten Erben und etwanige künftige Käufer wird verfügt werden.
    Signatum Schwaan am 29. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath,            
als zum Stadt=Waysen=Gericht Verordnete.  
W. F. G. Ahrens.                  
J. H. C. Hollender,  
Secret. Civit.    


        Auf Imploriren des Bauervogts Spiering und des Holländers Jessen als obrigkeitlich bestellte Vormünder der Schusterschen Kinder zu Niendorf, wird hiemit der bisher zu Niendorf wohnhafte Bürstenbinder Zahn, welcher sich von dort entfernt hat, ohne daß bisher sein jetziger Auffenthalt zu ermitteln gewesen, aufgefordert und schuldig erkannt, am 10ten May d. J. im hiesigen Landgericht auf die gegen ihn angebrachte Klage der Imploranten wegen Zahlung von 36 Taler (Mecklenburg) zweyjähriger Miethe einer von ihm von den Schusterschen Kindern bisher gemietheten Wohnung nebst den Kosten, persönlich oder durch einen gehörigen Bevollmächtigten zu antworten, so wie sich auch wegen Fortsetzung jener Miethe zu erklären, bey Vermeidung daß widrigenfalls Imploranten werden gerichtsseitig ermächtiget werden, jene Wohnung anderweitig zu benutzen, auch seine, des Zahns, sich annoch in selbiger befindlichen Sachen öffentlich meistbietend zu verkaufen, und sich aus dem Erlös derselben wegen der ausgeklagten Miethe mit den Kosten bezahlt zu machen.       So geschehen Lübeck im Landgerichte den 12. April 1833.

                 in fidem
J. P. Plessing Dr.,
Act.


Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Andringen des Herrn Kaufmanns Thee in Lübeck sollen, wegen einer eingeklagten Capitalforderung von 4200 Taler (Mecklenburg) N2/3. nebst Zinsen und Kosten, sämmtliche, nachspecificirte, dem Krämer Christian Thomssen hieselbst gehörende Grundstücke in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot, verkauft werden, als:

  1) ein an der Siemzer Straße belegenes Wohnhaus mit Zubehör;
  2) an Wiesen:
a. das Horst=Moor bei Klein=Siemz belegen,
b. das Krämer=Moor, vor dem Siemzer Thor, neben dem Kirchhofe,
c. das Schinderkuhl=Moor, in der Nähe des vormaligen Schindangers, neben dem Moor des Ratsherrn Kniep belegen;
d. das Galgen=Moor vor dem Sabower Thor, zwischen Schmidt und Lenschow;
  3) folgende Ackerstücke:
a. im Spiegel=Felde zwischen Grath und Grundt 6 Scheffel.
b. daselbst, zwischen Borchert und Fick 7 Scheffel.
c. daselbst, bei Asmus Boye 6 Scheffel.
d. die Wendejahrt daselbst 7 Scheffel.
d.     NB. alle 4 Stücke diesjährige Brache.
e. im langen Kamp, zwischen Groth und Jochen Burmeister 4 Scheffel.
f. im langen Kamp, zwischen Borchert und Grevsmühl 6 Scheffel.
g. daselbst am Drönnberge, zwischen Fick und Burmeister 4 Scheffel.
h. auf dem Kurzen=Kamp, zwischen Waack und Grevsmühl 7 1/2 Scheffel.
i. im Bünsdorfer Kamp, zwischen Vock und Boye. 7 Scheffel.
k. auf dem Moor=Kamp, zwischen Fick und Burmeister 4 Scheffel.
l. auf dem Rübekamp, zwischen Oldenburg und Groth 2 Scheffel.
m. auf dem Schlauenkamp, zwischen Fock und Grevsmühl 7 Scheffel.
n. auf dem Steert, bei Wittwe Freitag 4 Scheffel.
o. auf dem Mühlenkamp, bei Burmeister 4 Scheffel.
p. daselbst, zwischen Fock und Freitag 7 Scheffel.
q. daselbst, zwischen Fock und Waack 7 Scheffel.
(Die Ackerstücke von lit. e.-q. incl. sind mit Winter= respve. und Sommersaat bestellt.)
Es sind hiezu 3 Termine angesetzt, und zwar
1ster Termin auf den 17. Mai,
2ster Termin auf den 31. Mai,
3ter Termin auf den 14. Juni
d. J., jedesmal Vormittags 11 Uhr, wozu demnach Kaufliebhaber, mit der Bemerkung, daß die Grundstücke einzeln und so, daß mit dem Verkauf der Ländereien der Anfang zu machen, auf den

[ => Original lesen: 1833 Nr. 18 Seite 4]

Bot gebracht werden sollen, eingeladen werden. Die Verkaufsbedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden; auch steht die Besichtigung der Grundstücke den Interessenten, nach vorgängiger Meldung beim Raschmacher Oldörp dahier, frei.
    Zugleich ist zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts Termin auf

den 21sten Junii;

zur Anmeldung und Bescheinigung aller und jeder dinglichen Ansprüche an die zu Kauf gestellten Grundstücke aber, Terminus auf

den 13ten Junii d. J.,

Morgens um 11 Uhr, anberaumt worden, wozu die respven. Interessenten, bei Strafe des Ausschlusses und der Abweisung, hiermit peremtorisch vor Gericht geladen werden.
    Decretum Schönberg den 2. Mai 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Die Ehefrau des Bäckermeisters Methling zu Copenhagen (verwittwet gewesene Pöhls) beabsichtiget, ein ihr gehöriges, vor dem Siemzer Thor, zwischen den Mooren der Wittwe Kleinfeldt und der Erben der verstorbenen Tischlerfrau Wigger belegenes Moor durch das Meistgebot zu verkaufen.
        Auf Antrag derselben ist hierzu ein einziger Termin auf

den 13ten May dieses Jahres

angesetzet worden, daher Kaufliebhaber aufgefordert werden, sich sodann, Vormittags 11 Uhr vor Gericht einzufinden. - Die Bedingungen sollen im Termine regulirt werden; die Besichtigung des Grundstücks selbst steht Interessenten, nach vorgängiger Meldung beim Rademachermeister Bockwoldt hieselbst, als Bevollmächtigten der Verkäuferin, frei.
    Schönberg den 19. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts wegen der in vim executionis zu verkaufenden Maurergesellen Greveschen Grundstücke, respve. zu Rieps und Kronskamp, - wofür 435 Rthlr. in N2/3tel à 31 Schilling (Mecklenburg) geboten worden, - ist Terminus auf

den 14ten k. M. May

Vormittags 11 Uhr, angesetzet worden, wozu daher die Interessenten hiemittelst vorgeladen werden.
    Decretum Schönberg den 30. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Zum öffentlichen meistbiethenden Verkaufe des zur Debitmasse des Kaufmanns Gußmann gehörigen in der Langenbrücker Vorstadt belegenen Gartens mit darauf befindlichem Garten=Hause ist erster Termin auf

den 23sten k. M.

zweiter Termin auf

den 20sten Juni

und dritter und letzter Termin auf

den 18ten Juli d. J.

zu Rathhause hieselbst angesetzet.
      Ratzeburg den 19. April 1833.

          Königlicher Stadt=Commissarius,
          Bürgermeister und Rath.
in fidem          
          (L. S.) J. Richter, Secr.    


Vermischte Anzeigen.

        Alle diejenigen, welche etwa noch Forderungen und Ansprüche an den verstorbenen Untervogt Schmöcker und dessen Nachlaß zu haben vermeinen, fordere ich hiedurch auf, solche, in so ferne es nicht bereits geschehen, spätestens bis Johannis d. J. schriftlich bei mir anzumelden.
    Schönberg den 2. Mai 1833.

               Carl Stüve,
als Vormund der minorennen
Schmöckerschen Kinder.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 30. April.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 35
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 44
Wicken 48
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD