No. 17
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. April
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 17 Seite 1]

Vorladungen.

        Auf Antrag der Curatel des Kindes des vor etwa einem Jahre zu Lüdersdorf verstorbenen Hauswirthes Jochen Wittfoth, werden zum Zweck der Erforschung etwaniger nicht bekannter, auf dem Nachlasse des Letzteren haftender Schulden, alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde - den des Erbrechts allein ausgenommen, - Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des wailand Hauswirths Wittfoth zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche in dem hiezu auf

den 30sten April dieses Jahres,

Morgens 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine anzumelden, auch durch Vorlegung etwa darüber vorhandener schriftlicher Beweismittel sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid mit ihren nicht, oder nicht vorschriftsmäßig liquidirten Anrechten, von diesem Nachlasse für immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.         Decretum Schönberg den 28. Januar 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf Imploriren des Bauervogts Spiering und des Holländers Jessen als obrigkeitlich bestellte Vormünder der Schusterschen Kinder zu Niendorf, wird hiemit der bisher zu Niendorf wohnhafte Bürstenbinder Zahn, welcher sich von dort entfernt hat, ohne daß bisher sein jetziger Auffenthalt zu ermitteln gewesen, aufgefordert und schuldig erkannt, am 10ten May d. J. im hiesigen Landgericht auf die gegen ihn angebrachte Klage der Imploranten wegen Zahlung von 36 Taler (Mecklenburg) zweyjähriger Miethe einer von ihm von den Schusterschen Kindern bisher gemietheten Wohnung nebst den Kosten, persönlich oder durch einen gehörigen Bevollmächtigten zu antworten, so wie sich auch wegen Fortsetzung jener Miethe zu erklären, bey Vermeidung daß widrigenfalls Imploranten werden gerichtsseitig ermächtiget werden, jene Wohnung anderweitig zu benutzen, auch seine, des Zahns, sich annoch in selbiger befindlichen Sachen öffentlich meistbietend zu verkaufen, und sich aus dem Erlös derselben wegen der ausgeklagten Miethe mit den Kosten bezahlt zu machen.
    &So geschehen Lübeck im Landgerichte den 12. April 1833.

  in fidem J. P. Plessing Dr.,   Act.            


[ => Original lesen: 1833 Nr. 17 Seite 2]

        Laut Inhalt des, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclams, d. d. hodierno, stehet in Verlassenschaftssachen des wayland Eigenthümers Carl Hauck auf Duggenkoppel und seiner gleichfalls verstorbenen Ehegattin, Ilsabe, gebornen Schröder, ein Liquidationstermin auf

den 17. Julius d. J. Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Stadtgerichte ex commissorio hoher Großherzoglicher Justiz=Canzlei zu Rostock, an, wozu alle diejenigen, welche an den Nachlaß der beiden vorgenannten Hauckschen Eheleute, insbesondere auch an das, im ritterschaftlichen Amte Neubuckow belegene, Lehngut Duggenkoppel c. p. und an das Patrimonialgericht daselbst aus irgend einem civilrechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Abweisung und Ausschließung hiermit vorgeladen werden.
      Cröpelin, den 15. April 1833.

Großherzogliches Stadtgericht.      
Vi Commissorii der hohen Großherzogl.
Justiz=Canzlei zu Rostock.                   


Praeclusiv=Bescheid.

      Wider alle diejenigen, welche ihre dinglichen Ansprüche an das, von dem Schneidergesellen Hans Christoph Wendtlandt zu Kauf gestellte Wohnhaus desselben mit Zubehör im Liquidations=Termin am 15ten d. M. und bis jetzt, nicht angemeldet haben, ist heute die Präclusion erkannt worden.     Decretum Schönberg den 18. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
                       Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Von nachfolgenden Eichen, als

1) im Forstreviere Hohemeile
auf der Feldmark Herrnburg . . 377 Stück.
2) im Forstreviere Rupensdorff
a. auf der Feldmark Pahlingen . 44 Stück.
b. auf der Feldmark Kl. Siemz . 37 Stück.
c. auf der Feldmark Kl. Mist   . 37 Stück.

soll die Lohborke am Sonnabend den 27sten d. M. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amte hieselbst öffentlich meistbietend verkauft werden, und haben Kaufliebhaber sich alsdann einzufinden.
    Die Eichen können Liebhaber, nach vorheriger Meldung bei den resp. Revier=Forst=Bedienten zu Hohemeile und Rupensdorff, in Augenschein nehmen.
    Schönberg den 17ten April 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.  
A. v. Drenkhahn.          


        Die Ehefrau des Bäckermeisters Methling zu Copenhagen (verwittwet gewesene Pöhls) beabsichtiget, ein ihr gehöriges, vor dem Siemzer Thor, zwischen den Mooren der Wittwe Kleinfeldt und der Erben der verstorbenen Tischlerfrau Wigger belegenes Moor durch das Meistgebot zu verkaufen.         Auf Antrag derselben ist hierzu ein einziger Termin auf

den 13ten May dieses Jahres

angesetzet worden, daher Kaufliebhaber aufgefordert werden, sich sodann, Vormittags 11 Uhr vor Gericht einzufinden. - Die Bedingungen sollen im Termine regulirt werden; die Besichtigung des Grundstücks selbst steht Interessenten, nach vorgängiger Meldung beim Rademachermeister Bockwoldt hieselbst, als Bevollmächtigten der Verkäuferin, frei.
    Schönberg den 19. April 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                       stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


      Zum öffentlich meistbietenden Verkauf der, zur Concursmasse des Maurergesellen Greve gehörigen Grundstücke, nämlich:

a) eines Bauplatzes von etwa 50 QuadratR. im Dorfe Kronskamp und
b) einer Ackerfläche auf dem Riepser Felde von 25 1/2 Scheffel Aussaat,
sind vor dem unterzeichneten Gerichte drei Termine auf

den 22sten März        
den 12ten   April und
den 30sten April       

jedesmal Morgens 11 Uhr, anberahmt worden, wozu Kaufliebhaber, - denen die Grundstücke durch den Landreuter Knabjohann in Schlagsdorf vorgezeigt werden sollen - hiemittelst vorgeladen werden.
      Decretum Schönberg den 28. Februar 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                        Karsten.


          Alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den in Concurs gerathenen hiesigen Tagelöhner Steffen oder dessen Debitmasse zu haben vermeinen, sind bei Strafe der ipso lapsu termini eintretenden Präclusion, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf den

2ten Mai d. J.

zu Rathhause hieselbst verabladet.

[ => Original lesen: 1833 Nr. 17 Seite 3]

      Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten hieselbst bestellen oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher Gerichtsseitig zugeordnet werden wird.
      Ratzeburg den 18. März 1833.

Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
          (L. S.) J. Richter,            
Stadtsecretair.      


        Am Montage den 22sten huj. und an den folgenden Tagen, soll das zur Concurs=Masse des Kaufmanns Gußmann gehörige, vorzüglich aus Ellen=, Porcellan= und Glas=Waaren bestehende Waaren=Lager; ferner das Mobiliar und Küchengeräte, ingleichen der im besten Stande befindliche Kramladen selbst, öffentlich meistbiethend gegen baare Zahlung in Cour. oder N2/3tel à 31 Schilling (Mecklenburg) verkauft werden.
    Zwei Schweine und einige Hühner werden ebenfalls und zwar am ersten Auctions=Tage zum Verkauf gebracht.
    Ratzeburg den 11ten April 1833.

J. Richter,                  
Stadtsecretair.  


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

        Die Mitglieder des Feuerversicherungs=Vereins der Lübecker Landbewohner haben für den diesjährigen Mai=Termin keinen Beitrag zu bezahlen.      Lübeck, den 2ten April 1833.

Namens der Direction,

H. W. Hach, Dr.      
Secretair.          


        Am 29sten und 30sten April bin ich in Schönberg zu treffen.       Grevismühlen den 22. April 1833.

Advocat Balck.        


        Es wird hiemit bekannt gemacht, daß der Fußsteig, welcher vom Fuhrweg nach Gr. Rünz links über meine Koppel Wolfshagen, neben den Ländereien des Schmidt Borchert, führt, jetzt aufgehoben ist. Carlow den 13. April 1833.

Fr. Starr.          


        Auf der Ziegelei zu Woitendorf sind folgende Sorten Steine gegen baare Bezahlung in N2/3. zu 32 Schilling (Mecklenburg) zu verkaufen:
      das Tausend Dachpfannen   zu 15 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Brunnensteine zu  8 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Zungensteine   zu  6 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Mauersteine     zu  6 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
                         Holfter das Stück 3 Schilling (Mecklenburg).
Woitendorfer Ziegelei den 5. April 1833.

J. Kähler, Ziegelmeister.      


Treue eines Hundes.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 17 Seite 4]

Treue eines Hundes.

[Erzählung.]

[Beschluß.]


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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