No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. April
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 15 Seite 1]

Verpachtung.

        Am Sonnabend den 13. d. M. sollen die, in dem Wendorfer und Boitin=Resdorfer Zuschlage befindlichen Acker=Flächen, Vormittags 11 Uhr auf hiesiger Amtsstube zur Bestellung mit Korn öffentlich meistbietend verpachtet werden, und können Pachtliebhaber sich wegen der Besichtigung an den Revier=Forstbedienten zu Rupensdorf wenden.
    Schönberg den 3ten April 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                    


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

Zur Richtigstellung der Verhältnisse der, seit dem 25sten Februar 1821 unter Leitung des hiesigen Holzhändlers Jacob Marcus bestandenen, allerhöchst privilegirten Leihbank, ist ein Liquidations=Termin für auswärtige Pfandgeber und anderweitig Berechtigte, - nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenzblättern befindlichen Proclama, - auf

den 17ten April h. a.

praefigirt. Es werden demnach alle, welche an das gedachte Leihhaus Ansprüche machen zu können glauben, hiemittelst sub praejudicio pro omni praeclusionis et perpetui silentii geladen, sich am gedachten Tage Morgens 10 Uhr auf hiesiger Gerichts=Stube einzufinden, und ihre Forderungen, unter sofortiger Production der Originalien, anzumelden.
    Signatum Rehna den 6. Januar 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.     


          Alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den in Concurs gerathenen hiesigen Tagelöhner Steffen oder dessen Debitmasse zu haben vermeinen, sind bei Strafe der ipso lapsu termini eintretenden Präclusion, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf den

2ten Mai d. J.

zu Rathhause hieselbst verabladet.
      Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten hieselbst bestellen oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher Gerichtsseitig zugeordnet werden wird.
      Ratzeburg den 18. März 1833.

            Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem         
(L. S.) J. Richter,                  
                Stadtsecretair.    


[ => Original lesen: 1833 Nr. 15 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

      Zum freiwilligen öffentlichen Verkaufe des Schneider Wendtlandschen Hauses auf der Bäck, mit zubehörigen 2 Buden, 2 Gärten und einem Stück Acker von 1 Scheffel Einfall auf dem sogenannten Hühnerkamp, sind auf Antrag des Eigeners, Heinrich Christoph Wendtland, folgende Termine, als

1ster Termin auf den 12ten März,      
 2ter  Termin auf den 25sten März und
  3ter Termin auf den 15ten April          

dieses Jahres, jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzt, wozu demnach Kaufliebhaber mit der Bemerkung vor Gericht geladen werden, daß der Meistbietende im dritten und letzten Termine den Zuschlag erhalten wird. Die Bedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden.
      Zugleich werden antragsmäßig alle, welche dingliche Ansprüche an genannte Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Rechtfertigung im 3ten Subhastations=Termine, sub poena praeclusi dadurch peremtorisch verabladet.
      Decretum Schönberg den 21. Februar 1833.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Zum öffentlichen meistbiethenden Verkaufe der beim Stockhause sub Nr. 74 hieselbst belegenen, zum Concurse des Tagelöhners Steffen gehörigen Wohnbude, ist erster Termin auf

den 9ten k. M.

zweiter Termin auf

den 6ten Juni

und dritter und letzter Termin auf

den 4ten Juli d. J.

zu Rathhause hieselbst angesetzt.
      Ratzeburg den 3. April 1833.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem         
(L. S.) J. Richter, Secr.        


Extract.

      Zur öffentlichen Versteigerung des, von der Wittwe Beer, geb. Hagen, hieselbst, ihren Gläubigern abgetretenen Hauses c. p. ist ein Termin

auf den 15ten April d. J.

so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderer Termin

auf den 22sten April d. J.

angesetzt. Rehna den 25. Februar 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.       


Vermischte Anzeigen.

  Dem Schönberger Armenbezirk wird hiedurch bekannt gemacht, daß die gewöhnlichen Beiträge zur hiesigen Armen=Casse, da dieselbe erschöpft ist, sofort an die verschiedenen Armenvorsteher, und zwar in Schönberg an den Raschmacher Oldörp und den Schustermeister Grevsmühl, und auf den Dörfern an die Hauswirthe Joachim Lenschow zu Grieben, Joachim Oldenburg zu Raddingsdorf und Dunkelgod zu Rupensdorf zu entrichten sind. - Die Zahlung wird nur in N2/3tel angenommen.
      Schönberg den 11. April 1833.

Armenbehörde hieselbst.      


        Auf der Ziegelei zu Woitendorf sind folgende Sorten Steine gegen baare Bezahlung in N2/3. zu 32 Schilling (Mecklenburg) zu verkaufen:
      das Tausend Dachpfannen   zu 15 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Brunnensteine zu  8 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Zungensteine   zu  6 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
      das Tausend Mauersteine     zu  6 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg),
                         Holfter das Stück 3 Schilling (Mecklenburg).
Woitendorfer Ziegelei den 5. April 1833.

J. Kähler, Ziegelmeister.      


        Ich bringe hiedurch zu Jedermanns Kunde, daß der Fußsteig, welcher über meine Koppeln durch den Zuschlag nach Rips führte, von jetzt an aufgehoben ist. Boitin=Resdorf, 1833.

Hauswirth H. H. Oldörp.      


        Einem hochgeehrten auswärtigen Publicum gebe ich mir die Ehre, meine sehr gut eingerichtete Bleiche ganz gehorsamst zu empfehlen. Außer allen Gegenständen von Wäsche, bleiche ich vorzugsweise Lein in Bolzen, in beliebiger Länge, bis zu 200 Ellen und darüber, wobei ich die Versicherung ertheile, daß solches nicht durch Kalk, sondern einzig durch Asche gebücht wird. Mein Schwager, Herr Klempner Hülsemann in Schönberg hat sich erboten, gefällige Aufträge aus dem Fürstth. Ratzeburg für mich in Empfang zu nehmen, und werde ich solche alsdann von dort abholen und seiner Zeit wieder dahin zurückliefern.
    Lübeck den 3. April 1833.

J. Sartori, Bleicher,      
vor dem Hüxterthore.      


[ => Original lesen: 1833 Nr. 15 Seite 3]

Der Novembermorgen, oder das erwachende Gewissen.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 15 Seite 4]

Der Novembermorgen, oder das erwachende Gewissen.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Eine alte Geschichte.

        In Meienburg hatte ein Schäfer sät Abends seine Herde in den Stall eingeschlossen, und in der Nacht durchbrach ein starker Wolf die Wand und drang in den Schafstall ein; der gute Hund, welchen der Schäfer hielt, um die Wölfe zu verscheuchen, schlief vielleicht gerade. Aber bald erwachte er, hörte das Geräusch, lief um den Schafstall herum, fand die Oeffnung, durch welche der Wolf eingedrungen war, und obgleich dieser ihn durch wüthende Bisse abzuhalten suchte, stürzte er sich auf ihn, und nach vielen empfangenen und ertheilten Wunden erwürgte er ihn endlich. Den getödteten schleppte er mitten in den Stall, als ob er ihn begraben wolle, alle erwürgten Schafe legte er auf ihn und streckte sich neben den Haufen hin. Als der Hirte am Morgen aufstand und seinen Stall besuchte und die Thüre öffnete, da sah er die todten Schafe auf einem Haufen liegen, und den Hund, aufs höchste ermattet, daneben. Und im sinnlos wüthenden Zorn, denn er glaubte, der Hund habe die Schafe umgebracht, ergriff er einen Jagdspieß und erschlug den Hund. Als er aber die getödteten Schafe auseinander geworfen, fand er den Wolf, welcher sie getödtet hatte, unter ihnen begraben. Da sah der Hirte ein, was vorgegangen war, und weinte und jammerte über sich selbst. Der Hund aber war zum Lohn für seine Treue zuerst vom Wolfe zerfleischt, dann von seinem Herrn getödtet worden, den seine unüberlegte Wuth getäuscht hatte, als er, vom Scheine betrogen, in ihm den Mörder der Schafe erblickte.
        So erzählt der alte Chroniken=Schreiber Hermann Corner (ap. Eccard. II. p. 1005), und sagt, es habe sich dieses im Jahr 1324 zugetragen.

*      *        


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 9. April.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32
Erbsen, Brecherbsen 58
             Futtererbsen 44
Wicken 48
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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